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Stromsteuer-Entlastungen: Gesetzentwurf vorgelegt

01.10.2025

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für Entlastungenbei der Stromsteuer vorgelegt (BT-Drs. 21/1866). Dieser beinhaltet zunächst dieFortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum fürUnternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft.Diese Entlastung würde ohne gesetzgeberische Maßnahmen ab Januar 2026auslaufen, sodass die Strompreise für Unternehmen stiegen.

Aus Sicht der Bundesregierung würden sich "damit dieRahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, istdie Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen."

Ferner sieht der Gesetzentwurf Vereinfachungen im Bereichder Elektromobilität vor: Einzelfallprüfungen komplexer Geschäftsmodelle "innerhalbder Ladesäule" sollen künftig entfallen. "Für das bidirektionaleLaden werden klare Vorgaben geschaffen, die verhindern, dass Nutzer vonElektrofahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden." BeiStromspeichern soll künftig generell eine doppelte Besteuerung vermiedenwerden.

Den Gesetzentwurf habe man dem Bundesrat am 05.09.2025 zurStellungnahme "als besonders eilbedürftig zugeleitet", schreibt dieBundesregierung. Die Stellungnahme des Bundesrats sowie die Auffassung derBundesregierung dazu würden "unverzüglich nachgereicht".

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs ist für die nächsteSitzungswoche geplant.

Deutscher Bundestag, PM vom 30.09.2025

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