Reitbetrieb-Erlaubnis: Durfte wegen Tierquälerei widerrufen werden
Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität: Zusammenarbeit mit anderen Staaten soll vereinfacht werden
Streit um Volleyballspiel am Strand: 82-Jährige bekommt Schmerzensgeld
Bei einem Streit um einen Volleyball am Strand stößt einMann eine 82-jährige Frau um. Nun muss er ihr ein Schmerzensgeld zahlen, wiedas Landgericht (LG) Flensburg entschied.
An einem Strand auf Föhr spielte ein Vater mit seinem SohnVolleyball. Da der Ball mehrfach gegen die umliegenden Strandkörbe flog, kam eszu Beschwerden der übrigen Strandgäste. Schließlich landete der Ball bei einer82-jährigen Frau. Als der Vater den Ball holen wollte und die Frau den Ballnicht zurückgab, kam es zu einem Handgemenge. Im Verlaufe derAuseinandersetzung um den Ball erlitt die Frau eine Beckenringfraktur.
Dazu, was genau geschehen ist, haben der Mann und die Frauunterschiedliche Angaben gemacht: Die verletzte Frau behauptete, der Mann habesie an den Armen hochgehoben und nach hinten geworfen. Der Mann trug dagegenvor, die Frau nicht berührt, sondern ihr lediglich den Ball aus den Händengerissen zu haben.
Das LG verurteilte den Mann zur Zahlung einesSchmerzensgeldes von 15.000 Euro und zum Ersatz der Behandlungskosten. AufGrundlage mehrerer Zeugenaussagen war das Gericht davon überzeugt, dass derMann beim Wegreißen des Volleyballs die 82-jährige Frau bewusst und gewolltnach hinten gestoßen habe. Der Stoß sei nicht erforderlich gewesen, um den Ballwiederzubekommen. Auf eine zivilrechtliche Notwehr habe sich der Mann dahernicht berufen können.
Landgericht Flensburg, Urteil vom 13.07.2023, 5 O 5/22,rechtskräftig