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Steuerrecht vereinfachen, Digitalisierung stärken: DStV-Präsident mit Bundestagsabgeordneten einig

05.03.2026

Bürokratieabbau, Digitalisierung und der Schutz derUnabhängigkeit der Steuerberatung – über diese Themen sprach der Präsident desDeutschen Steuerberaterverbandes (DStV) Torsten Lüth mit demBundestagsabgeordneten Georg Günther (CDU). Im Fokus standen dabei auch konkreteSchritte hin zu einem praxistauglicheren Steuerrecht.

Wie der DStV mitteilt, ist Günther mit der Bundestagswahl2025 für die CDU-Bundestagsfraktion neu im Finanzausschuss und stammtwie Lüth aus Mecklenburg-Vorpommern. Als Betriebsprüfer desFinanzamts Stralsund sei Günther mit den steuerlichen und digitalenHerausforderungen bestens vertraut.

Einig seien sich Lüth und Günther gewesen,dass das Steuerrecht praxistauglicher werden müsse und weniger Bürokratie brauche.Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung müssten besser genutzt und dieUmsetzung des Once-Only-Prinzips vorangetrieben werden. Als mögliche ersteLösungsansätze zur Vereinfachung des Steuerrechts hätten Lüth und Günther insbesonderedie Arbeitstagepauschale, die Rentenabzugsteuer und das hessische Pilotprojektzur Amtsveranlagung diskutiert.

DStV-Präsident Lüth habe in diesem Kontext die Ergebnisseder unabhängigen BMF-Expertenkommission "Bürgernahe Einkommensteuer" dargestellt,an der er als Sachverständiger in der letzten Legislaturperiode mitgewirkt habe.Die guten Ansatzpunkte der Expertenkommission des Bundesfinanzministeriums solltenmöglichst zeitnah umgesetzt werden, betonte Lüth.

Ein weiterer zentraler Punkt sei der Schutz derUnabhängigkeit von Steuerkanzleien gegenüber Private Equity-Investitionengewesen. Lüth habe die Bedeutung des Fremdbesitzverbots für denBerufsstand betont. Er habe Günther die möglichen negativen Folgen vonInvestitionen der Finanzindustrie in der Steuerberatung geschildert,insbesondere für kleine und mittlere Kanzleien. Günther habe großesVerständnis für die Nöte der kleinen und mittleren Unternehmen gezeigt. Er habedie Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats zum NeuntenSteuerberatungsänderungsgesetz (BR-Drs. 40/1/26), die auch der DStV begrüße,positiv hervorgehoben.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 04.03.20ß26

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