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"Steuerprivilegien für höchste Erbschaften": Bundestag debattiert
Im Bundestag findet am 19.12.2025 eine Debatte zur Besteuerungvon Erbschaften statt. Hintergrund ist unter anderem ein Antrag derLinksfraktion, die "Steuerprivilegien für höchste Erbschaften streichen"will (BT-Drs. 21/627). Der Finanzausschuss hat in seiner Beschlussvorlage (BT-Drs.21/2691) bereits die Ablehnung dieses Antrags empfohlen.
Ebenfalls abschließend beraten wird ein Antrag der FraktionBündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gerechtigkeitslücken im Steuersystemschließen – Ausnahmen bei Erbschaft- und Immobilienbesteuerung abbauen undorganisierte Steuerhinterziehung wie Cum/Cum bekämpfen" (BT-Drs. 21/2028).Der Finanzausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/3349)vorgelegt.
In ihrem Antrag fordern die Linken, dieVerschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Erbschaftssteuergesetz abzuschaffen.Ferner sollen die Steuervergünstigungen in den §§ 13a bis d sowie 19aErbschaftssteuergesetz beseitigt werden. Durch die so genannteVerschonungsbedarfsprüfung würden große Erbschaften und Schenkungen faktischsteuerfrei gestellt, schreibt die Fraktion. Auf über sechs Milliarden EuroErbschaften und Schenkungen seien 2023 nur acht Millionen Euro Steuernangefallen – »"ein Steuersatz von 0,13 Prozent". Von diesen "Steuergeschenken"profitierten Multimillionäre und Milliardäre "im Westen".
Die neuen Bundesländer und kleine Erbschaften gingenweitestgehend leer aus. Daneben gibt es aus Sicht der Linksfraktion nochweitere Möglichkeiten zur Steuergestaltung. Unter anderem die Ausnutzung desFreibetrags alle zehn Jahre, die "300-Wohnungen-Regel" undStiftungsregeln. Dies führe dazu, "dass eine Person, die drei MillionenEuro oder drei Wohnungen erbt, mehr Steuern bezahlt als eine Person, die 300Millionen Euro oder 300 Wohnungen erbt".
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit ihrem Antrag die Verschonung vonErbschaften im Bereich der Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro streichen. Siefordert zudem ein Ende der "De-facto- Steuerbefreiung bei Erbschaften ab300 Wohneinheiten". Für große Betriebsvermögen sollen künftig statt derVerschonungsbedarfsprüfung "flexible und großzügige Stundungsmöglichkeiten"gelten, "die eine Fortführung des Betriebs und den Erhalt vonArbeitsplätzen gewährleistet«. Der Antrag befasst sich darüber hinaus mitweiteren Aspekten der Immobilienbesteuerung sowie der "organisiertenSteuerhinterziehung, wie Cum/Cum".
Deutscher Bundestag, PM vom 18.12.2025