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Steuererklärung für 2024: Bis Ende Juli abzugeben
Am 31.07.2025 ist es so weit: Die verpflichtende Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner für das Jahr 2024 muss beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Ansonsten kann ein Verspätungszuschlag verhängt werden.
Laut Lohnsteuerhilfe Bayern gilt das zumindest für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuerformulare selbst ausfüllen, sei es online oder in Papierform. Die Lohnsteuerhilfe rät, langsam mit dem Zusammensuchen der Unterlagen zu beginnen und sich mit den Steuerformularen vertraut zu machen.
Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung beauftrage, habe mehr Zeit. Dann ende die Abgabefrist erst am 30.04.2026.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 02.06.2025