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Steuererklärung: Bei elektronischer Einreichung Eingang überprüfen

26.08.2025

Immer mehr Steuerzahler reichen ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER oder Steuersoftware ein. Nach dem Klick auf "Senden" und einer Erfolgsmeldung gingen viele davon aus, dass die Erklärung beim Finanzamt angekommen ist. Tatsächlich bestätige ELSTER damit nur die technische Übermittlung an die zentrale Infrastruktur, nicht aber den Eingang im Veranlagungssystem des Finanzamts, warnt der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz.

In seltenen Fällen könnten Übertragungsfehler oder Zuordnungsprobleme auftreten, sodass die Erklärung das Finanzamt nicht erreiche. Wer nach über acht Wochen nach der Abgabe keine Reaktion erhält, sollte beim Finanzamt nachfragen und das Transferticket als Nachweis aufbewahren, rät der BdSt. Die Abgabepflicht gelte erst als erfüllt, wenn die Erklärung tatsächlich beim Finanzamt eingegangen ist. Nur die technische Übermittlung reiche nicht aus.

Komme es zu Problemen, sollte die Erklärung erneut eingereicht und auf die ursprüngliche Abgabe hingewiesen werden. Die Verantwortung für die fristgerechte Abgabe liege beim Steuerzahler, betont der BdSt. Daher empfiehlt er, die Eingangskontrolle nicht allein der Erfolgsmeldung zu überlassen, sondern diese im Zweifel aktiv zu überprüfen.

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 22.08.2025

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