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Steuerbescheid: Bearbeitungszeiten
Beim aktuellen Tempo-Check der Finanzämter Deutschlands haben sich die meisten Bundesländer ein weiteres Mal verbessert – auch wenn Zusatzaufgaben wie die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen zu erfüllen waren. Das meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) zu den Ergebnissen seines aktuellen Bearbeitungs-Checks 2024 für das Veranlagungsjahr (VZ) 2023: "So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid!"
Für die Bearbeitung der Steuererklärungen benötigten elf Länder weniger als 50 Tage, beim Vorjahres-Check seien es nur sieben Länder gewesen. Der langjährige Spitzenreiter Berlin lande nur auf Platz 5. Am schnellsten waren laut BdSt die Finanzämter in Thüringen, dicht gefolgt von Sachsen-Anhalt. Am längsten warten müssen hätten die Steuerzahler im Saarland und in Bremen – zuvor seien Niedersachsen sowie Baden-Württemberg die Schlusslichter gewesen. Das südliche Bundesland habe nun den größten Spurt hingelegt, es sei 13 Tage schneller geworden.
Das jährliche Ranking des BdSt decke auf, in welchem Bundesland die Steuererklärungen am zügigsten bearbeitet wurden: Zusätzlich zum "Allgemeinen Durchschnitt" blickte er auf die Wartezeiten für die Untergruppen "Arbeitnehmer" und "Sonstige Personen" (Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer). Seine Recherche begleitet der BdSt mit einem Appell. So betont Steuerabteilungsleiterin Daniela Karbe-Geßler: "Es darf nicht vom Wohnort abhängen, wann Bürger und Betriebe ihren Steuerbescheid erhalten und möglicherweise sogar Geld zurückbekommen!"
Für den neuen Check nahm der BdSt eigenen Angaben zufolge alle Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2023 in den Blick, die bis zum 31.12.2024 eingereicht worden waren. Beim "Allgemeinen Durchschnitt" gebe es nun einen neuen Erstplatzierten: In Thüringen mussten die Steuerzahler im Schnitt 39,1 Tage auf ihren Steuerbescheid warten – vier Tage weniger als im Vorjahr. Im Vorjahr habe Berlin mit 39 Tagen vorn gelegen, doch sei die Hauptstadt inzwischen drei Tage langsamer geworden. Mit 39,7 Tagen habe sich Sachsen-Anhalt den zweiten Platz im aktuellen Ranking gesichert. Die meiste Geduld hätten die Bürger nun im Saarland und in Bremen aufbringen müssen: Dort brauchte es von der Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum Bescheid im Durchschnitt 53,8 bzw. 52,8 Tage. Zum Vergleich: Vor zwei Jahren, beim Check 2022 (für das VZ 2021), sei Bremen das Schlusslicht gewesen mit 62 Tagen. Seitdem lägen nun alle Bundesländer unter der 60-Tage-Grenze.
Lediglich Nordrhein-Westfalen habe keine konkreten Zahlen gemeldet: Das Bundesland habe nur mitgeteilt, dass es zwischen zwei Wochen und sechs Monaten brauche, um Steuererklärungen zu bearbeiten.
Zwischen dem Spitzenreiter und dem langsamsten Bundesland betrage der Unterschied bei der Bearbeitungszeit knapp 15 Tage – wie beim Check zuvor. Vor zwei Jahren hätten zwischen dem erst- und letztplatzierten Bundesland (damals Berlin und Bremen) noch 22 Tage gelegen, so der BdSt.
In der Unterkategorie "Arbeitnehmer" brauche das Schlusslicht Saarland mit 53,7 Tagen satte 18,5 Tage länger als die Finanzämter in Thüringen (35,2 Tage), die auch in dieser Rubrik auf dem ersten Platz landen und den einstigen Spitzenreiter Berlin auf Platz 2 verwiesen. Bei den "sonstigen Personen" ist laut BdSt diesmal Hessen mit einer Bearbeitungszeit von 43,2 Tagen der Top-Platzierte, der den Vorjahres-Spitzenreiter Berlin verdrängt – in dieser Kategorie liegen die Finanzämter der Hauptstadt auf Platz 3. Der Unterschied zwischen Hessen und Schlusslicht Brandenburg (68,2 Tage) liege in der "Sonstigen"-Rubrik sogar bei 25 Tagen.
Die teilweise schnelleren Bearbeitungszeiten zeigten sich auch in der Quote der vollständig automationsgestützt bearbeiteten Erklärungen. Diese habe sich weiter erhöht. Waren es im Jahr 2023 (für VZ 2022) noch 20,5 Prozent, habe sich die Quote im Jahr 2024 (für VZ 2023) auf knapp 22 Prozent gesteigert.
Insgesamt habe sich auch die Zahl der eingereichten Erklärungen erhöht – im Durchschnitt um bis zu 2,3 Prozent. In Baden-Württemberg seien die Eingänge um über acht Prozent gestiegen. Als Gründe für die Steigerungen sieht der BdSt Zahlungen von Entgeltersatzleistungen oder auch mehr Rentner, die abgabepflichtig wurden, weil die Renten gestiegen sind oder mehr Steuerzahler Rente erhalten haben.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 03.06.2025