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Steuerberatung: Finanzausschuss setzt klares Zeichen zur Unabhängigkeit
Steuerberater müssen ihre Tätigkeit frei vom Einflussrenditegetriebener Finanzinvestoren ausüben können. Dieses Anliegen desDeutschen Steuerberaterverbandes (DStV) brachte dessen Präsident Torsten Lüthin einer Anhörung des Finanzausschusses erneut vor. Laut DStV ist derFinanzausschuss dem nun uneingeschränkt gefolgt.
Um die nötige Rechtssicherheit zu schaffen, soll einePräzisierung zum geltenden Fremdbesitzverbot in das Gesetz aufgenommen werden(BT-Drs. 21/5529). Danach sind unmittelbare sowie auch mittelbare Beteiligungenvon anerkannten Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften ansteuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften nur dann möglich, wenn dieseihrerseits die geltenden Anerkennungsvoraussetzungen nach demSteuerberatungsgesetz erfüllen.
Damit werde klargestellt, dass nur qualifizierteBerufsträger an Berufsausübungsgesellschaften von Steuerberatern beteiligt seindürfen und rein finanzielle Beteiligungen berufsfremder Investorenstandeswidrig sind. Der DStV begrüßt diesen Vorstoß der Koalition: DieSteuerpflichtigen vertrauten auf eine unabhängige Beratung. Ihr Schutz müsseentscheidender Maßstab für den Gesetzgeber bleiben, so Lüth im Finanzausschuss.
Das zunehmende Drängen von Private Equity-Investoren in denMarkt der Steuerberatung müsse dringend unterbunden werden. Lüth appellierte anden Gesetzgeber, eine Regelung zur rechtssicheren Ausgestaltung desFremdbesitzverbots vorzusehen. Dies sei im Interesse der Bürger sowie derUnternehmen notwendig.
Lüth warnte zudem, dass die EntwicklungKonzentrationsprozesse verstärke und regionale Kanzleistrukturen zum Nachteilinsbesondere kleiner und mittelständischer Praxen gefährde. Die kleinen undmittleren Kanzleien stellten jedoch in den Regionen die steuerliche Beratungsicher, bildeten aus und schafften Arbeitsplätze vor Ort.
Positiv hervorzuheben ist aus Sicht des DStV ebenfalls, dassder Gesetzentwurf keine Erweiterungen der Befugnisse der (Bilanz-)Buchhalteretwa bei der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorsieht, wie sie ausden Reihen der Buchhalter gefordert werden. Der DStV habe dazu deutlichgemacht, dass auch hier dringend die Notbremse gezogen werden muss, umweiterhin eine effiziente Finanzverwaltung und einen wirksamen Schutz derVerbraucher und Unternehmen sicherzustellen. Bereits das unterschiedliche Qualifikationsniveauvon Buchhaltern und Steuerberatern spreche gegen eine Befugniserweiterung.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 23.04.2026