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Steuerberaterverband zum Fremdbesitzverbot: Unabhängigkeit des Berufs muss Maßstab bleiben

29.09.2025

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich im Rahmen eines Fachgesprächs der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Sicherung des Fremdbesitzverbots im Berufsrecht der Steuerberater ausgesprochen. Die gesetzlichen Regeln für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften müssten so ausgestaltet sein, dass der Einfluss berufsfremder Investoren nicht zulasten der unabhängigen Berufsausübung gehe.

Initiiert wurde das Fachgespräch vom Finanzpolitischen Sprecher und Vorsitzenden der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fritz Güntzler. Er hatte mit Blick auf den aktuell vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten Gesetzentwurf für ein Neuntes Steuerberatungsänderungsgesetz die berufsständischen Organisationen sowie Vertreter der Private-Equity-Branche eingeladen.

Nach Ansicht des DStV ist der Gesetzentwurf geeignet, die Zielsetzung der unabhängigen Berufsausübung sicherzustellen. Die Beschränkung der Möglichkeiten von Kapitalbeteiligungen erfülle eine wichtige Funktion zum Schutz der Verbraucher, bei der Qualitätssicherung und bei der Sicherstellung einer funktionierenden Hilfeleistung in Steuersachen, so der DStV. Dies müsse umso mehr gelten, da Steuerberater im Gleichlauf zu den anwaltlichen Regelungen ebenfalls qua Gesetz als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege agierten (vgl. § 32 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz).

In jüngerer Zeit argumentierten Befürworter einer Lockerung des Fremdbesitzverbots häufig mit den finanziellen Notwendigkeiten zur Bewältigung der digitalen Transformation in den Kanzleien, erläutert der DStV. Der Verband ist überzeugt, dass der Berufsstand diese Transformation grundsätzlich ohne berufsfremde Geldgeber als Gesellschafter bewältigen kann. Denn die wenigsten Kanzleien benötigten in der Praxis völlig eigenständige digitale Lösungen. Sie könnten vielmehr auf branchenerfahrene IT-Dienstleister wie die DATEV eG als berufsständische Genossenschaft und viele weitere Anbieter zurückgreifen. Diese entwickelten bereits seit vielen Jahren zukunftsfähige Lösungen, die Steuerberatungskanzleien jeder Größenordnung befähigten, passgenaue Beratungsleistungen für ihren Mandantenkreis anzubieten. Wer darüber hinaus nach individuellen Lösungen strebe, kann aus Sicht des DStV bereits heute außerhalb der Berufsausübungsgesellschaft kreative IT-Lösungen entwickeln und dem Berufsstand zugänglich machen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 26.09.2025

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