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Staatlich geförderte Altersvorsorge: Reform in den Bundestag eingebracht

13.02.2026

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform derstaatlich geförderten Altersvorsorge (BT-Drs. 21/4088) in den Bundestageingebracht. Sie will damit "die private Altersvorsorge revitalisieren, umein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt fürbreite Bevölkerungsgruppen zu schaffen".

Dazu soll unter anderem ein neues "renditeorientiertesAltersvorsorgedepots" ohne Garantien dienen. Dieses steht als Alternativezu Garantieprodukten, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 ProzentKapitalgarantie wählen können.

Außerdem ist eine höhere Förderung als in der bisherigen so genanntenRiester-Förderung geplant. Künftig gibt es für jeden Euro Eigensparleistungeine Grundzulage von 30 Cent, die ab 2029 auf 35 Cent steigen soll. Das giltbis zu einem Sparbetrag von 1.200 Euro. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Eurogibt es dann nochmal 20 Cent.

Auch für Kinder ist künftig eine beitragsproportionaleZulage vorgesehen. Pro Kind gibt es für jeden Euro Eigensparleistung 25 Cent,maximal 300 Euro pro Kind.

Die Bundesländer kritisieren den Gesetzentwurf derBundesregierung in Teilen. Unter anderem fordern sie, dass Sparer künftig 3.000Euro statt nur 1.800 Euro, wie derzeit im Gesetzentwurf vorgesehen, steuerlichabsetzen können, wenn sie in ein gefördertes Finanzprodukt investieren. DieBundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, diesen Vorschlag zu prüfen.

Nicht folgen will die Regierung dem Vorschlag desBundesrats, die volle Kinderzulage von 300 Euro bereits dann zu gewähren, wennSparer die volle Grundzulage von 175 Euro erhalten. Es soll bei der imGesetzentwurf vorgesehenen Beitragsproportionalität bleiben.

Ablehnend reagiert die Regierung auch auf den Vorschlageines "einheitlichen Standarddepot-Vertrags, der ähnlich der für dieFrühstartrente diskutierten Auffanglösung von der Bundesbank, einer anderenöffentlich-rechtlichen Stelle oder einem Zusammenschluss privater Anbieterangeboten und mit geringen Kosten verwaltet wird". Dies ist aus Sicht derBundesregierung "nicht erforderlich", da der Gesetzentwurf "bereitsein privatwirtschaftliches Angebot von Standarddepots" enthalte. Dasselbegilt für den Vorschlag des Bundesrates für ein "staatlich organisiertes,aber privatwirtschaftlich geführtes echtes Standardprodukt".

Prüfen will die Regierung hingegen die Anregung, den Kreisder unmittelbar Förderberechtigten für die geförderte private Altersvorsorge "aufSelbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter"auszuweiten. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene zulässige Kostenhöhe von 1,5Prozent pro Jahr will die Bundesregierung auf Anregung der Länderkammernochmals prüfen. Aus Sicht des Bundesrates ist diese zu hoch angesetzt.

Deutscher Bundestag, PM vom 12.02.2026

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