Rechtsmittelstreitwerte in Gerichtsverfahren: Werden angehoben
Die Rechtsmittelstreitwerte bei Gerichtsverfahren sollenangehoben werden. Wie die Bundesregierung mitteilt, geht es konkret um höhereWertgrenzen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe der Bundesrat jetzt gebilligt.
Mit einem Rechtsmittel kann eine gerichtliche Entscheidungvon einer höheren Instanz erneut geprüft werden. Die Regierung misst Rechtsmittelnselbst bei geringeren Streitwerten – also dem Geldwert eines Streitfalls – einehohe Bedeutung bei. Das gelte sowohl für die Parteien als auch für eineeinheitliche Rechtsprechung. Dem solle nun mit höheren Werten Rechnung getragenwerden. Der Bundesrat habe diese Änderungen nun gebilligt.
Mit höheren Wertgrenzen solle unter anderem der InflationRechnung getragen werden. Anwendung solle das Gesetz etwa bei Berufungen undBeschwerden in vermögensrechtlichen Angelegenheiten wie in Familiensachen undin Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit finden. Dazu zählen imPrivatrecht etwa Familien- und Betreuungsrecht sowie Nachlass- undGrundbuchsachen. Hier sollen die Wertgrenzen von derzeit 600 Euro auf 1.000Euro steigen.
Außerdem sind sie für die Nichtzulassungsbeschwerde zumBundesgerichtshof (BGH) sowie für Kostenbeschwerden vorgesehen. Hier sollen dieWertgrenzen von aktuell 20.000 auf 25.000 Euro beziehungsweise von 200 auf 300Euro steigen.
Die Bundesregierung erwartet, dass durch die Erhöhung derRechtsmittelstreitwerte die Anzahl der Rechtsmittelverfahren vor den Gerichtender Länder sowie vor dem BGH geringfügig sinkt. Das könne in der Folge zu einergeringfügigen Entlastung des Personalbedarfs bei den Gerichten führen.
Bundesregierung, PM vom 21.11.2025