2.000 Euro pro Monat steuerfrei: Bundesrat gibt Weg für die Aktivrente frei
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Pendler und Gastwirte: Entlastung kommt
Nach einer Debattemit Reden mehrerer Ministerpräsidenten hat der Bundesrat am 19.12.2025 demSteueränderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetzespaket umfasst zahlreicheEinzelmaßnahmen, mit denen die Bundesregierung Bürger steuerlich entlastenmöchte.
So sinkt derUmsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, abdem 01.01.2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent. Damit möchte dieBundesregierung die Branche stärken und zur Stabilisierung der Preisebeitragen. Vom reduzierten Steuersatz sollen nicht nur klassische Restaurantsund Hotels profitieren, sondern auch Bäckereien, Metzgereien,Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich Kita-, Schul- undKrankenhausverpflegung. Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine jährlicheEntlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Gastronomiebetriebe sowieVerbraucher.
Ebenfalls zum 01.01.2026wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenenKilometer angehoben. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Diesbedeute im kommenden Jahr eine Entlastung in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro.Außerdem wird die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben, sodassSteuerpflichtige mit geringem Einkommen die Prämie über das Jahr 2026 hinaus inAnspruch nehmen können.
Das Gesetz siehtauch vor, im Vereinsrecht die Haftungsprivilegien für Ehrenamtler zu erweitern.Ziel sei es, das Ehrenamt rechtlich abzusichern, die gesellschaftlicheAnerkennung zu stärken und mehr Menschen für ein Engagement in Vereinen zugewinnen, so die Gesetzesbegründung.
Darüber hinaus wirddie Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960Euro erhöht. Außerdem wird E-Sport künftig als gemeinnützig anerkannt.Schließlich können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag zusätzlich zubestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommenabsetzen.
Das Gesetz kann nunvom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es imBundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 01.01.2026 in Kraft.
Bundesrat, PM vom19.12.2025