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Parteispenden: Bis zu 1.650 Euro Steuervorteil ab 2026
Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politischeParteien werden steuerlich künftig stärker gefördert. »Wer 3.300 Euro spendet,kann seine Steuer um 1.650 Euro im Jahr senken – und zwar unabhängig vompersönlichen Steuersatz«, erläutert Jana Bauer, Geschäftsführerin desBundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) in Berlin.
Die Erhöhung gilt nach dem Steueränderungsgesetz 2025erstmals für das Steuerjahr 2026. Zuvor gab es den Höchstbetrag für dendirekten Steuerabzug seit 2007 bis zu 1.650 Euro Spenden pro Jahr – alsomaximal 825 Euro Steuerermäßigung.
Direkter Steuerabzug wird verdoppelt
Für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien biszu 3.300 Euro zieht das Finanzamt künftig 50 Prozent direkt von derfestgesetzten Einkommensteuer ab – maximal 1.650 Euro.
»Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die einegemeinsame Steuererklärung einreichen, könne den doppelten Betrag geltendmachen«, so die Expertin. In diesem Fall sind bis zu 6.600 Euro begünstigt, sodass sich die Steuer um maximal 3.300 Euro im Jahrreduziert.
Zusätzlicher Sonderausgabenabzug
»Auch über den Betrag von 3.300 Euro hinaus können weitere3.300 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden«, ergänzt Bauer. Diesemindern das zu versteuernde Einkommen und wirken sich – abhängig vomindividuellen Steuersatz – zusätzlich steuermindernd aus. So lassen sich imJahr 2026 insgesamt 6.600 Euro für Parteispenden absetzen, bei zusammenveranlagten Paaren bis zu 13.200 Euro.
Neue Regel gilt erst ab 2026
Für die Steuererklärung 2025 gelten noch die bisherigenHöchstbeträge: Von maximal 1.650 Euro Spenden und Mitgliedsbeiträgen zieht das Finanzamt die Hälfte direktvon der Steuerschuld ab –höchstens 825 Euro. Weitere 1.650 Euro gehen alsSonderausgaben ab. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können doppelt soviel abrechnen.
»Erst ab der Steuererklärung für das Jahr 2026 zahlen sichhöhere Parteispenden aus«, betont Bauer. Als Nachweis genügt bei Spenden bis300 Euro in der Regel ein Kontoauszug. Für höhere Beträge ist eineZuwendungsbestätigung der Partei nötig.
Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V., Meldung vom30.3.2026