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Omnibus-Entlastungsvorschläge: Europäische Partnerorganisation des DStV nimmt Stellung
Die europäische Partnerorganisation des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV), die European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA), hat eine Stellungnahme zu den Omnibus-Vorschlägen der EU-Kommission vorgelegt. Im Fokus stehen laut DStV die Auswirkungen auf kleine und mittlere Kanzleien sowie auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die europäische Wirtschaft leide immer mehr unter überbordender Bürokratie und den damit verbundenen administrativen Belastungen für Unternehmen. Ein Sinnbild dafür sei die komplexe Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die EU-Kommission nun mit dem Omnibus 1-Paket entschlacken wolle.
Darauf aufbauend nehme die EFAA in ihrer Stellungnahme eine detaillierte Bewertung der Vorschläge unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf KMU und kleine und mittlere Kanzleien (englisch SMPS) vor. Sie begrüße die vorgesehenen Erleichterungen, die KMU vor übermäßigen Berichtspflichten im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung schützen sollen. Gleichzeitig betone sie, dass nachhaltiges Wirtschaften zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beiträgt, wenn KMU dabei qualifiziert unterstützt werden. Kleine und mittlere Kanzleien spielten dabei als vertrauenswürdige Berater eine zentrale Rolle.
Ein zentrales Thema der Stellungnahme seien die freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für KMU (VSME). Diese begrüße die EFAA als wichtiges Instrument zur Begrenzung der Informationsanforderungen an KMU. Sie weise jedoch darauf hin, dass die VSME in Übereinstimmung mit dem EFRAG-Entwurf vom Dezember 2024 verständlich bleiben müssen. Dabei verweise sie auf das Prinzip "Think Small First" und einen Bottom-up-Ansatz, der die Bedürfnisse kleinerer KMU und kleiner und mittlerer Kanzleien von Beginn an berücksichtigt.
Auf der Grundlage der VSME fordere die EFAA für größere Mittelständler mit 250 bis 1.000 Mitarbeitern einen eigenen Standard, der der abweichenden Unternehmensstruktur gerecht wird und der geplanten Ausweitung des freiwilligen Anwendungsbereichs im Rahmen des Omnibus-Pakets Rechnung trägt.
Kritisch merke die EFAA zudem an, dass die geplanten Änderungen zu einer uneinheitlichen Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten in den Mitgliedstaaten führen könnten. Außerdem kritisiert sie, dass die "Stop the Clock"-Richtlinie« nicht zum Vorwand genommen werden dürfe, die selbst gesteckten Nachhaltigkeitsziele zu verschieben oder aufzugeben. Unternehmen und auch kleine und mittlere Kanzleien bräuchten jetzt vor allem Rechts- und Planungssicherheit. Mit der Richtlinie würden den Unternehmen im Rahmen des Omnibuspakets längere Fristen zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsrechtsakten eingeräumt.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 20.05.2025