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Neue FAQ der Steuerberaterkammer: Allgemeine digitale Aufbewahrung

10.02.2026

Die Bundessteuerberaterkammer(BStBK) hat einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung veröffentlicht.Er bündelt häufige Fragen zu handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten(inklusive GoBD = Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung), zur digitalenArchivierung von Dokumenten sowie zu ausgewählten Aspekten im Zusammenhang mitder Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). 

DigitaleAufbewahrung sei längst Standard – zugleich blieben aber Detailfragen in derPraxis anspruchsvoll, erläutert die BStBK: Welche Unterlagen sind wie langeaufzubewahren? Welche Anforderungen stellen Handelsrecht und GoBD an Ordnung,Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit? Wie ist mit E-Mails, Vorsystemen,Konvertierung, Systemmigration oder den Zugriffsarten im Prüfungsfallumzugehen?

Der neueFAQ-Katalog der BStBK biete hierzu eine strukturierte Übersicht und behandeleunter anderem Fragen zur digitalen Aufbewahrung von Jahres­abschlüssen, zuSignaturen/Freigaben, zur Archivierung von Entgeltunterlagen sowie zu Lösch-und Auslagerungs­themen im DS-GVO-Kontext.

Der FAQ-Katalog istauf den Seiten der Steuerberaterkammer als pdf-Datei verfügbar (BStBK_FAQ_allgemein_digitale_Aufbewahrung_end.pdf).

Bundessteuerberaterkammer,PM vom 09.02.2026

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