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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Soll vereinfacht werden
Das EuropäischeParlament und EU-Mitgliedstaaten haben sich auf das Vereinfachungspaket "OmnibusI" geeinigt, das Unternehmen in der EU von Verwaltungsaufwand undBerichtspflichten entlasten soll.
Wie dieEU-Kommission mitteilt, geht es konkret um Änderungen der Richtlinie über dieNachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Richtlinie überdie Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD). Dievorläufige Einigung muss laut Kommission nun noch förmlich von den beidenCo-Gesetzgebern angenommen werden.
Insgesamt sorge dasVereinfachungspaket "Omnibus I" für eine größere Kohärenz undEffizienz der Vorschriften über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und dieSorgfaltspflichten von Unternehmen. Es solle die Komplexität derEU-Anforderungen für alle, insbesondere aber mittelständische Unternehmenverringern. Bestimmte rechtliche Erfordernisse würden auf die größtenUnternehmen beschränkt, wo sie wahrscheinlich größere Auswirkungen auf dasKlima und die Umwelt haben.
Zu den Änderungengehören nach Angaben der Kommission die Abschaffung der Berichts- undSorgfaltspflichten für viele Unternehmen, mehr Flexibilität für Unternehmen,die weiterhin den verbindlichen Anforderungen unterliegen, und der Schutzkleinerer Unternehmen vor übermäßigen Informationsanfragen größerer Unternehmen.All dies diene dazu, die Geschäftstätigkeit zu erleichtern und gleichzeitig dieursprünglichen politischen Ziele der Richtlinien aufrechtzuerhalten.
EuropäischeKommission, PM vom 09.12.2025