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Mitschülerin ermordet: Elf Jahre Haft bestätigt

22.05.2025

Ein junger Mann, der 2023 seine Ex-Freundin erstochen hat, muss dafür elf Monate in Haft. Die Verurteilung zu dieser Jugendstrafe durch das Landgericht (LG) Heidelberg ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten verworfen hat.

Das LG hatte den Angeklagten wegen Mordes und Körperverletzung verurteilt. Nach seinen Feststellungen besuchten der Angeklagte und die Geschädigte im Jahr 2023 dieselbe Jahrgangsstufe eines Gymnasiums und führten über mehrere Monate eine Beziehung. Weil sich die Geschädigte im November 2023 endgültig von ihm trennte, schlug er ihr aus Wut und Enttäuschung mehrfach mit der Faust in das Gesicht und brach ihr dabei unter anderem das Nasenbein.

Der Angeklagte machte die Geschädigte für die aus dem Bekanntwerden seiner Tat für ihn resultierenden negativen Folgen verantwortlich und konnte nicht ertragen, dass sich ihr Leben positiv entwickelte. Er tötete die Geschädigte deswegen am kurz darauf in einem Stillarbeitsraum des Gymnasiums durch mindestens 25 Messerstiche.

Das LG hat das Handeln des Angeklagten als heimtückisch gewertet und niedrige Bewegründe sowie eine besondere Schwere der Schuld angenommen. Der BGH hält das Urteil für zutreffend.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.05.2025, 1 StR 538/24

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