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Mercedes-Benz AG: Mit Klage gegen Rückrufbescheide des KBA erfolgreich
Die Mercedes-Benz AG hat erfolgreich gegen so genannteRückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) geklagt. DasVerwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein hat die angefochtenen Bescheideaufgehoben.
Streitgegenständlich war ursprünglich vor allem die Frage,ob die Verwendung einer so genannte Kühlmittelsolltemperaturregelung eineunzulässige Abschalteinrichtung in Dieselmotoren des Typs OM651 Euro 5 undOM640 Euro 5 darstellt, weil dadurch die Emissionsminderung von Stickoxiden ineiner Weise verringert werde, die nicht mit Gründen des Motorschutzesgerechtfertigt sei. Zur Beantwortung dieser Frage kam das VG eigenen Angabenzufolge allerdings inhaltlich nicht mehr: Es hielt die Rückrufbescheide des KBAbereits aus anderen Gründen für rechtswidrig.
So beruhten die angefochtenen Bescheide aufgrund einer imVerwaltungsverfahren eingetretenen Rechtsänderung nach Ansicht des VG nichtmehr auf der richtigen Rechtsgrundlage. Die vom KBA angewandte Rechtsgrundlagedes § 25 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung sei durch den seit dem 01.09.2020vorrangig geltenden Artikel 52 der EU-Verordnung über die Genehmigung und dieMarktüberwachung von Kraftfahrzeugen (Verordnung (EU) 2018/858) abgelöstworden. Die Rechtsgrundlage könne hier auch nicht ausgetauscht werden. Denn §25 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung und Artikel 52 Verordnung (EU) 2018/858 unterschiedensich in ihrem normspezifischen Zuschnitt. Es fehle damit an derWesensgleichheit.
Das Urteil des VG ist noch nicht rechtskräftig. Dieschriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das KBA kann binnen einesMonats nach Zustellung der Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beimOberverwaltungsgericht beantragen.
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom27.11.2025, 3 A 51/21, nicht rechtskräftig