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Landesrechtsprechungsdatenbank: Dritte haften nicht für fehlende Anonymisierung

28.05.2025

Haften Dritte (hier: die Plattform openjur) für Fehler in der Rechtsprechungsdatenbank eines Landes, etwa eine vergessene Anonymisierung? Das Landgericht (LG) Hamburg sagt Nein.

In einem auf der frei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank openjur veröffentlichten Beschluss wurde der Klarname eines Anwalts genannt. Nach einem Hinweis des Anwalts entfernte die openjur-Betreiberin den Namen aus der Entscheidung. Dennoch nahm der Anwalt sie auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch.

Das LG Hamburg hat die Klage abgewiesen. Zwar stelle die Veröffentlichung einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Anwalts dar. Jedoch habe die Betreiberin in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt. Die von der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Berlin veröffentlichten Entscheidungen seien eine so genannte privilegierte Quelle, der besonderes Vertrauen entgegengebracht werden dürfe. Die Plattform openjur treffe keine Pflicht zur Nachrecherche. Der Verdacht auf mögliche Rechtsverletzungen hätte der Betreiberin erst mit der Anfrage durch den Anwalt entstehen müssen.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.05.2025, 324 O 278/23

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