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Länder fordern: Beweislastumkehr soll Kriminellen Luxusgüter entziehen

04.02.2026

Im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung,Organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung fordern die Bundesländer vonder Bundesregierung mehr rechtliche Möglichkeiten, um kriminell erworbenesVermögen einzuziehen. Wie das Finanzministerium Sachsen mitteilt, hat derBundesrat am 30.01.2026 einen entsprechenden, gemeinsam von Sachsen undNordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließungsantrag beschlossen.

"Wir wollen das rechtliche Instrument derBeweislastumkehr, wenn es ums Einziehen von erheblichen Vermögenswertenunklarer Herkunft geht", sagte Sachsens Finanzminister Christian Piwarz(CDU) zu dem Vorstoß der Bundesländer. "Wenn wir die Geldquellen derOrganisierten Kriminalität trockenlegen, können wir ihr den Nährboden entziehen."

Luxusautos, Villen, Geld – bisher sei es in Deutschland nurschwer möglich, illegal erlangte Vermögenswerte einzuziehen. Bei derBeweislastumkehr müssten hingegen die Betreffenden beweisen, dass das Geld auslegalen Geschäften stammt.

Darüber hinaus fordere der Bundesrat den Bund auf, eineGesetzeslücke beim Kampf gegen das so genannte Hawala-Banking zu schließen.Dahinter verberge sich ein Untergrund-Banken-System, bei dem finanzielleTransaktionen ohne physische Bewegung von Bargeld über Grenzen hinwegabgewickelt werden. Dieses System werde immer wieder zur Geldwäsche,Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung und zu weiteren Straftatengenutzt. Gelder, die darüber transferiert werden, sollen leichter eingezogenwerden können, verlangen die Länder.

Finanzministerium Sachsen, PM vom 30.01.2026

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