KMU: Können von Mehrwertsteuer-Sonderregelung profitieren
Die Europäische Kommission weist auf ihren Internetseiten auf eine Mehrwertsteuer-Sonderregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hin.
Seit dem 01.01.2025 ermögliche es die Mehrwertsteuer-Sonderregelung (KMU-Regelung) Kleinunternehmen, Waren und Dienstleistungen anzubieten, ohne Mehrwertsteuer dafür zu berechnen (Mehrwertsteuer-Befreiung). Außerdem verringere sie die Pflichten von KMU im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer.
Mehr Informationen zu der Regelung stellt die Kommission auf ihren Webseiten zur Verfügung – allerdings in englischer Sprache (https://sme-vat-rules.ec.europa.eu/index_en?prefLang=de),
Europäische Kommission, Internetseiten vom Juli 2025