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Kleine und mittlere Unternehmen: Bundestag berät über Bürokratie- und Steuerentlastung
Der Bundestag hat am 28.01.2026 den von der AfD-Fraktionvorgelegten Antrag mit dem Titel "Bürokratie- und Steuerbelastung fürkleine und mittlere Unternehmen unverzüglich senken" (BT-Drs. 21/3830)beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur federführendenBeratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen nachAnsicht der AfD-Fraktion von Bürokratieauflagen und Steuern entlastet werden.Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, "unverzüglich einumfassendes Bürokratieabbaugesetz vorzulegen". Dazu sollen alleBerichtspflichten für KMU "systematisch überprüft" werden mit demZiel, "die Bürokratielast" für diese Unternehmen mindestens zuhalbieren.
Außerdem sollen alle "nicht sicherheitsrelevanten oderrein verwaltungsinternen Berichtspflichten", die keinen unmittelbarenBeitrag zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt oder zur Wahrungrechtsstaatlicher Verfahren leisteten, "ersatzlos" wegfallen. Ineinem jährlich vorzulegenden "KMU-Belastungsbericht" sollen Aufwandund Kosten der Bürokratie für Berichtspflichten, die Zahl der Insolvenzen nachUnternehmensgröße und deren Hauptursachen erfasst werden. DenEntscheidungsspielraum von Bewilligungsbehörden auf Bundesebene beiFörderanträgen will die Fraktion deutlich erweitern, sodass formale Fehler, dieden Antrag inhaltlich nicht berühren, keine Ablehnungsgründe mehr darstellen.
Zudem sieht der Antrag steuerliche Vergünstigungen vor: DieKörperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften und die Besteuerung thesaurierterGewinne nach § 34a des Einkommensteuergesetzes für Personengesellschaften sollebereits ab 2026 jedes Jahr um einen Prozentpunkt auf zehn Prozent gesenktwerden, anstatt damit erst 2028 zu beginnen. Außerdem sei "eine sofortigeRückkehr zur Ist-Versteuerung im Umsatzsteuerrecht für alle KMU gesetzlichvorzuschreiben".
Deutscher Bundestag, PM vom 28.01.2026