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Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität: Zusammenarbeit mit anderen Staaten soll vereinfacht werden

01.10.2025

Das Bundesjustizministerium will das Gesetz über dieinternationale Rechtshilfe in Strafsachen grundlegend neu fassen. Es soll vorallem praxistauglicher werden.

Hierzu sollen insbesondere die Unterschiede zwischen derZusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union, mit Drittstaaten und mitinternationalen Einrichtungen besser berücksichtigt werden.

Der Gesetzentwurf des Ministeriums sieht zudem erstmalsausdrückliche Regelungen für die polizeiliche Rechtshilfe vor. Damit soll dieinternationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden insbesondere mit Drittstaatenverbessert werden. Dies betrifft Fahndungsmaßnahmen und andere Formen derpolizeilichen Zusammenarbeit. Auch wird erstmals eine allgemeineRechtsgrundlage für die Zusammenarbeit in Strafsachen mit internationalenEinrichtungen, darunter zum Beispiel Sondertribunale zur Ahndung vonKriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, geschaffen. DieRegelungen im Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem InternationalenStrafgerichtshof bleiben bestehen.

Der Gesetzentwurf stärkt die Verfahrensrechte vonBetroffenen. Er sieht unter anderem ein ausdrückliches Recht auf mündlicheAnhörung im Auslieferungsverfahren vor. Betroffene sollen auch zusätzlicheMöglichkeiten bekommen, Entscheidungen überprüfen zu lassen. Etwa sollenBetroffene im Auslieferungsverfahren eine erneute gerichtliche Entscheidung undunter bestimmten Umständen auch eine Vorlage an den Bundesgerichtshofbeantragen können.

Zuletzt sollen mit dem Entwurf auch verschiedene europäischeRechtsakte der letzten Jahre umgesetzt werden. Unter anderem sollen nunmehrausschließlich die Gerichte abschließend über die Ausstellung und VollstreckungEuropäischer Haftbefehle entscheiden. Damit berücksichtigt der Gesetzentwurfdie durch den Europäischen Gerichtshof in den letzten Jahren aufgestelltenAnforderungen an die Unabhängigkeit der entscheidenden Justizbehörde.

Der Gesetzentwurf wurde jetzt an die Länder und Verbändeversendet und auf der Internetseite des Justizministeriums veröffentlicht. Stellungnahmensind bis zum 14.11.2025 möglich.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PMvom 29.09.2025

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