Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung bereitgestellt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt mit einem Schreibenaktualisierte Vordruckmuster zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischenPersonen des öffentlichen Rechts bereit.
Konkret neu bekannt gegeben werden die folgendenVordruckmuster:
FsEjPöR Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
FsEOE Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder
FsEjPöR Ausfüllhilfe – Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
FsEOE Ausfüllhilfe – Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder (§18 Absatz 4f Umsatzsteuergesetz).
Die Verwendung der beigefügten Fragebögen zurumsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechtsbeziehungsweise von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder ist lautBMF optional. Sofern sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung notwendigenInformationen aus anderen Unterlagen, zum Beispiel landesspezifischenFragebögen, ergeben, werde es nicht beanstandet, wenn auf die Verwendung derbeigefügten Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung verzichtet wird.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 23.02.2026, III C 3 -S 7532/00030/005/206