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Infrastruktur-Sondervermögen: Wird spätestens ab 2044 getilgt
Die Bundesregierung verweist in der Frage von etwaigen Steuererhöhungen zur Rückzahlung des 2022 eingerichteten Sondervermögens Bundeswehr und des nun geplanten Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" (SVIK) auf den Haushaltsgesetzgeber. Dieser werde "zum gegebenen Zeitpunkt" darüber entscheiden, heißt es in einer Antwort (BT-Drs. 21/908) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/697) der Fraktion Die Linke.
Die Bundesregierung führt darin weiter aus, dass mit der Rückzahlung des 100 Milliarden Euro schweren Sondervermögen Bundeswehr "spätestens ab dem 01.01.2031" begonnen werden müsse. Beim 500 Milliarden Euro umfassenden SVIK sei dies spätestens ab dem 01.01.2044 der Fall. Die Finanzplanung des Bundes sehe indes für das Bundeswehr-Sondervermögen bereits ab 2028 Tilgungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro im Kernhaushalt vor.
Auf die Frage, inwieweit der Haushaltsentwurf 2025 vorsehe, Investitionen haushaltstechnisch so zu verschieben, dass das verfassungsrechtliche Kriterium der Zusätzlichkeit für mit dem SVIK finanzierte Ausgaben unterlaufen werde, antwortet die Bundesregierung mit dem Verweis auf die grundgesetzliche Regelung, dass die Zusätzlichkeit bei einer im jeweiligen Haushaltsjahr angemessenen Investitionsquote gegeben sei. Diese habe der Haushaltsausschuss mit Zustimmung des Plenums beim Beschluss zur Reform der Schuldenbremse (BT-Drs. 20/15117) konkretisiert.
Eine angemessene Investitionsquote liege demnach vor, wenn der im jeweiligen Haushaltsjahr insgesamt veranschlagte Anteil an Investitionen zehn Prozent der Ausgaben im Kernhaushalt übersteige. Diese Quote werde "sowohl im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 als auch in den Eckwerten für die Jahre 2026 bis 2029 durchweg erreicht".
Deutscher Bundestag, PM vom 23.07.2025