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Im Bundestag verabschiedet: Bürgergeld wird zu neuer Grundsicherung
Das Bürgergeldsystem soll zu einer neuen Grundsicherungumgestaltet werden: Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeitvermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzenrechnen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf dazu am 05.03.2026 verabschiedet.Der Bundesrat muss das Gesetz noch billigen. Ab Juli sollen die strengerenRegeln dann schrittweise in Kraft treten.
Das Bürgergeld soll in Grundsicherungsgeld umbenanntwerden. Grundsätzlich soll wieder der Vermittlungsvorrang gelten, dasheißt es wird zunächst geprüft, ob eine umgehende Vermittlung in Arbeit möglichist. Ist dies nicht der Fall, kommen Qualifizierungs- undWeiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Das soll insbesondere für unter30-Jährige gelten.
Wer arbeiten kann, soll seineArbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen müssen – undzwar so, dass keinerlei staatliche Unterstützung mehr notwendig ist.Insbesondere Alleinstehende sollen dazu verpflichtet sein, in Vollzeit zuarbeiten, wenn das zumutbar ist.
Wer Kinder betreut, soll bereits nach der Vollendungdes 14. Lebensmonats des Kindes für eine Erwerbsarbeit oderEingliederungsmaßnahme herangezogen werden können. Bislang gilt das für Kinderab dem dritten Lebensjahr.
Menschen mit gesundheitlichenEinschränkungen sollen gezielter unterstützt werden. Jugendliche, speziellin komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten undunterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen undJugendberufsagenturen gestärkt werden.
Der Kooperationsplan soll individuelle Angeboteder Beratung, Unterstützung oder Vermittlung enthalten. Wirken Arbeitssuchendemit, soll die Zusammenarbeit mit den Jobcentern unbürokratisch bleiben. Kommensie den Vereinbarungen aus dem Kooperationsplan aber nicht nach, soll dieMitwirkung durch Verwaltungsakte mit Rechtsfolgenbelehrung verbindlich gemachtwerden.
Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, sollkünftig mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen müssen alsbislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindertwerden können.
Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, soll zunächstmit keinen Konsequenzen rechnen müssen. Ab dem zweiten Versäumnis soll dieGeldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemanddreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, istein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz soll hier derAnspruch auf die Leistung aufgrund vonNichterreichbarkeit komplett entfallen können, das heißt auch dieKosten der Unterkunft.
Die so genannte Arbeitsverweigerer-Regelung sollwirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet werden. Der Regelbedarf sollmindestens für einen Monat entzogen werden können, insgesamt weiterhin fürmaximal zwei Monate. Allerdings soll die Regelung früher angewandt werden.
Die bislang geltende einjährige Karenzzeitbeim Vermögen soll abgeschafft werden. Stattdessen soll die Höhe desSchonvermögens an das Lebensalter gekoppelt werden.
Die Kosten der Unterkunft sollen unter anderemschon in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden – bei der anderthalbfachenHöhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze.
Und: Jobcenter sollen wirksamere Instrumente erhalten,um Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen.
Bundesregierung, PM vom 05.03.2026