Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Neuverschuldung pro Sekunde

Zinsen pro Sekunde

Landesschulden Bayern

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Hundewelpen im Keller: Halter darf keine...

Hundewelpen im Keller: Halter darf keine Tiere mehr betreuen

25.03.2026

Dem Halter von Hundewelpen, die von der Polizei aus einemKeller in Berlin-Köpenick befreit worden sind, ist das Halten und Betreuen vonTieren untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einemEilverfahren entschieden.

Anfang Januar 2026 nahm die Polizei dem Antragsteller 14Hunde der Rasse "Französische Bulldogge" – zwölf Welpen und zweiMuttertiere – fort, die dieser teilweise in einem dunklen, verschmutztenKellerraum gehalten hatte. Einige der noch unter acht Wochen alten Welpen warenvon ihrem Muttertier getrennt, einen hatte der Antragsteller einer Kaufinteressentinmitgegeben.

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick ordnete daraufhin gegen denAntragsteller ein Haltungs- und Betreuungsverbot an und verfügte dieVeräußerung der Hunde. Hiergegen legte dieser bei der Behörde Widerspruch einund begehrte gerichtlichen Eilrechtsschutz.

Das VG Berlin hat den Antrag zurückgewiesen. Der Bescheidsei rechtmäßig. Tierhalter hätten die Pflicht, ihre Tiere verhaltensgerechtunterzubringen. Hierzu gehöre, dass Hundewelpen erst im Alter von über achtWochen vom Muttertier getrennt werden. Dieser Pflicht habe der Antragstellerwiederholt und grob zuwidergehandelt. Die Trennung habe den Welpen, die sichaufgrund ihres Alters in einem besonders sensiblen Stadium befunden hätten,erhebliche Leiden zugefügt. Die fehlende Einsicht des Antragstellers in dieTierschutzwidrigkeit seines Verhaltens zeige, dass ihm die erforderlichenKenntnisse und Fähigkeiten zur Tierhaltung fehlten. Ihm sei daher die Haltungund Betreuung sämtlicher Tiere verboten.

Gegen den Beschluss ist Beschwerde beimOberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.03.2026, VG 17 L89/25, nicht rechtskräftig

Mit Freunden teilen