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Hilfe bei Anschlagsvorbereitung auf Taylor-Swift-Konzert: Jugendstrafe mit Bewährung für 16-Jährigen

28.08.2025

Ein deutscher Jugendlicher ist in Berlin zu eineinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er bei der Vorbereitung eines geplanten Anschlags auf ein Taylor-Swift-Konzert in Wien geholfen hat. Ins Gefängnis muss der mittlerweile 16-Jährige nicht. Das Kammergericht (KG) hat die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der zur Tatzeit 14-jährige Angeklagte war laut KG damals Anhänger der Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat (IS). Er habe sich durch IS-Propaganda im Internet radikalisieren lassen. 2024 habe er über die sozialen Medien in Kontakt zu einem jungen Mann aus Österreich gestanden. Dieser habe einen Sprengstoffanschlag auf ein Musikkonzert der Sängerin Taylor Swift in Wien geplant. Der Angeklagte habe ihm unter anderem das Video einer Bombenbauanleitung übersandt und Kontakt zu einem IS-Mitglied vermittelt. Die Anschlagspläne seien nicht verwirklicht worden, weil das Vorhaben durch österreichische Behörden rechtzeitig aufgedeckt wurde. Am 07.08.2024 sei der Österreicher festgenommen worden. Am selben Tag hätten die Konzertveranstalter drei geplante Konzerte der Sängerin abgesagt.

Der Angeklagte hatte im Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn die Verhängung einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie eine Strafaussetzung zur Bewährung gefordert. Die Verteidigerin hatte ebenfalls die Verhängung einer Bewährungsstrafe beantragt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

Kammergericht, PM vom 26.08.2025

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