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Häusliche Gewalt: Nordrhein-Westfalen will für besseren Schutz sorgen – vor allem in Hochrisikofällen
Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt ein. Die Landesregierung kündigte an, am 23.05.2025 einen Gesetzesantrag in den Bundesrat einzubringen, mit dem es Gerichten ermöglicht werden soll, die Gewaltspirale schneller zu durchbrechen und rechtzeitig Haft für Wiederholungstäter anzuordnen.
Ziel sei es, den Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchzusetzen. Der aktuelle rechtliche Rahmen, das Gewaltschutzgesetz, biete zwar Möglichkeiten für zivilrechtliche Schutzanordnungen. Doch in der Praxis sieht das Justizministerium Nordrhein-Westfalen erhebliche Lücken. Insbesondere in Fällen eskalierender Gewalt reichten die bestehenden Mittel oft nicht aus, um Opfer effektiv und rechtzeitig zu schützen.
Der Gesetzentwurf sehe unter anderem härtere Strafen vor: Besonders schwere Verstöße gegen Schutzanordnungen sollen künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Polizei soll frühzeitig, nämlich bereits bei Antragstellung auf eine Schutzanordnung durch die Familiengerichte informiert werden, um präventives Eingreifen zu ermöglichen. Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf sieht zudem Deeskalationshaft vor: In Fällen mit Wiederholungsgefahr soll Untersuchungshaft auch bei schweren Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz möglich sein. Und schließlich sollen Opfer einen besseren Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung und rechtlicher Unterstützung erhalten.
Mit dem Gesetzentwurf will Nordrhein-Westfalen eine bundesweite Reform anstoßen.
Justizministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 20.05.2025