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Grundsteuer-Musterverfahren aus Köln: Jetzt mit Aktenzeichen

25.03.2026

Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus &Grund Deutschland sind gemeinsam gegen das Bundesmodell der reformiertenGrundsteuer nach Karlsruhe gezogen. Wie der BdSt meldet, wurde beimBundesverfassungsgericht (BVerfG) jetzt eine weitere Etappe erreicht: Der Fallaus Köln, der sich gegen die Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wendet, habe dasAktenzeichen 1 BvR 551/26 erhalten – ein Fall aus Berlin habe bereits dasAktenzeichen 1 BvR 472/26.

Dies bedeute für betroffene Eigentümer: Ist der Einspruchnoch nicht abgelehnt, könne jetzt unter Verweis auf die beim BVerfG Fallanhängigen Fälle das Ruhen des eigenen Verfahrens geltend gemacht werden.

In Karlsruhe solle abschließend geklärt werden, ob dasBundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt. Aus Sicht derVerbände führt es zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechtenBelastungsverschiebungen, weil vor allem die Bewertung zentral aufBodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert.

Das Kölner Verfahren hat laut BdSt eine grundsätzlicheBedeutung für die Bewertung von Immobilien nach dem Bundesmodell. Es gehe es umdie Bewertung einer Eigentumswohnung als Grundlage für die Grundsteuer. Diebetreffende Wohnung sei mit stark pauschalisierten und intransparenten Wertenohne Berücksichtigung der tatsächlichen Marktverhältnisse vor Ort oderwertbeeinflussender Besonderheiten des einzelnen Grundstücks bewertet worden.

Für den BdSt und Haus & Grund unverständlich seibeispielsweise die Zuordnung zu einer bestimmten, deutlich höherenBodenrichtwertzone trotz schlechterer Wohnlage. Es gehe um eineEigentumswohnung mit 54 Quadratmetern. Es sei ein Bodenrichtwert von 2.280 Euroangesetzt worden. Die Eigentümer besäßen ein weiteres Grundstück inunmittelbarer Nähe. Dort werde ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhevon 530 Euro angesetzt, obwohl die Lage die bessere Infrastruktur aufweise undals Wohngebiet beliebter sei. Beim beklagten Grundstück führe der Ansatz desBodenrichtwerts zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent zur bisherigenBewertung.

Mit der Verfassungsbeschwerde geht es dem BdSt und Haus &Grund um Rechtssicherheit und eine Grundsteuer, die einfach, nachvollziehbarund gleichheitsgerecht ist.

Bund der Steuerzahler, PM vom 19.03.2026

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