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Google Flights: Angaben zur Emissionseinsparung waren irreführend
Google darf auf dem Suchportal Google Flights keine Emissionseinsparungen für Flüge angeben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um bloße Schätzungen handelt. Das hat das Landgericht (LG) Berlin II nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Der vzbv hatte dem Tech-Konzern Verbrauchertäuschung vorgeworfen. "Der wirkliche CO2-Ausstoß eines Flugs hängt von vielen Faktoren ab, wie dem tatsächlich eingesetzten Flugzeug, seinem technischen Zustand, der Auslastung und den Wetterbedingungen. Prozentgenaue Angaben zu Emissions-Einsparungen lange vor dem Flug sind Augenwischerei", so Kerstin Hoppe, Reiserechtsexpertin im vzbv.
Den Verbraucherschützern zufolge zeigt Google Flights bei den Flugoptionen einen CO2-Verbrauch an. Bei einigen Flügen finden sich Prozentzahlen, die auf Emissions-Einsparungen hinweisen sollen. Allerdings handele es sich dabei um eine modellhafte Schätzung der Emissionseinsparung im Vergleich zu den Emissionen, die ein Flug auf der entsprechenden Route im Durchschnitt verursacht. Darüber seien Nutzer informiert worden, wenn sie den Mauszeiger über dem eingekreisten "i" neben der angezeigten Emissionseinsparung bewegten und den daraufhin eingeblendeten Text lasen.
Das LG sei der Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands gefolgt, dass die Angaben zum CO2-Ausstoß auf Google Flights irreführend waren. Sie erweckten den falschen Eindruck, dass es sich bei den beworbenen Emissionseinsparungen um die tatsächliche Einsparung von Emissionen auf dem konkreten Flug handele und nicht um eine bloße Schätzung.
Die Richter hätten betont, so der vzbv, dass bei umweltbezogenen Angaben ein besonders strenger Maßstab gelte, um eine Verbrauchertäuschung zu vermeiden. Deshalb hätte Google unmissverständlich und sofort wahrnehmbar darauf hinweisen müssen, dass es sich bei den CO2-Angaben lediglich um Schätzwerte mit beschränkter Aussagekraft handelt. Eine bloße Verlinkung auf nähere Informationen oder der nur mittelbar wahrnehmbare Hinweis bei Aktivierung des "Mouse-Over" reiche nicht aus.
Laut vzbv taucht bei Google Flights mittlerweile das Wort "geschätzt" direkt unter den Prozentzahlen zu den Emissionen auf.
Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 28.08.2025 zu Landgericht Berlin II, Urteil vom 27.05.2025, 15 O 349/24, nicht rechtskräftig