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Globale Mindeststeuer: Umsetzung sorgt für geteiltes Echo

04.11.2025

Die Implementierung der globalen Mindeststeuer sorgt unterExperten für ein geteiltes Echo. Das ist das Ergebnis einer öffentlichenAnhörung des Finanzausschusses am 03.11.2025.

Anlass waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung zurAnpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (BT-Drs.21/1865, 21/2467) und ein Antrag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen mit demTitel "Steuergestaltung verhindern – Mindeststeuer stärken" (BT-Drs. 21/2245).

Dirk Nolte von der Steuerberatungsgesellschaft Ernst&Young Tax GmbH warnte vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen.Der von der CDU/CSU-Fraktion geladene Experte verwies auf das so genannteSide-by-Side-System der USA, das eine Koexistenz der globalen Mindeststeuer mitdem US GILTI-System ermöglichen und US-Konzerne von der Mindeststeuer ausnehmensoll. Diese Zielsetzung werfe erhebliche Fragen hinsichtlich der Erreichbarkeiteines "Level Playing Field" in der globalen Steuerlandschaft auf. Esbestehe die Gefahr, "dass durch die Exklusion der USA dieWettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und insbesondere Deutschlandsbeeinträchtigt wird", warnt Nolte in seiner schriftlichen Stellungnahme.

Auch Florian Köbler von der Deutschen Steuergewerkschaft(DSTG), geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, warnte vor dem Weg der USA. Essei zu befürchten, dass weitere Staaten ähnliche Wege versuchten zu gehen. "Ichdenke hier an China", sagte er. Es müsse deshalb versucht werden,zumindest auf EU-Ebene zu einheitlichen Regelungen zu kommen.

Insgesamt zieht Köbler in seiner schriftlichen Stellungnahmeaber ein positives Fazit zur globalen Mindeststeuer: "Die globaleMindestbesteuerung markiert einen Paradigmenwechsel in der internationalenSteuerpolitik. Nach jahrzehntelangem schädlichem Steuerwettbewerb etabliertPillar 2 der OECD und G20 erstmals eine wirksame Untergrenze von 15 Prozent fürmultinationale Konzerne ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz. Dies sichertSteuersubstrat, schafft faire Wettbewerbsbedingungen und stärkt das Vertrauenin den Steuerstaat. Die DSTG unterstützt diese Entwicklung grundsätzlich, dadie Beschäftigten in der Finanzverwaltung täglich erleben, welcheUngleichgewichte durch aggressive Steuerplanungsmodelle entstehen."

"Die Mindeststeuer funktioniert", befand auchChristoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit, geladen auf Vorschlagder Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das zeige das Beispiel des chinesischenOnlinehändlers Temu. Dieser verlagere zwar weiterhin Gewinne nach Irland, müssedort aber nun eine Ergänzungssteuer von 2,5 Prozent bezahlen. Jedoch löse dieMindeststeuer auch weiterhin nicht umfassend das Problem der Gewinnverlagerungüber konzerninterne Lizenzgebühren. So verlagere das Unternehmen booking.comGewinne in die Niederlande, wo diese mit weniger als 15 Prozent belastetwürden.

"Vor allem die größten und profitabelsten Konzerne ausden USA zahlen in Deutschland wegen dieser Schwächen kaum Steuern auf ihre hiererwirtschafteten Gewinne und reduzieren ihren globalen Steuersatz durchGewinnverschiebung und Steuervermeidung auf etwa die Hälfte der deutschenKonkurrenz", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des NetzwerksSteuergerechtigkeit und des Tax Justice Networks.

Letzteres war auf Vorschlag der Fraktion Die Linke geladenund wurde von Markus Mainzer vertreten. Dieser warnte davor, die Regeln zur so genanntenLizenzschranke, die die Verlagerung von Gewinnen über Lizenzgebühren begrenzensoll, abzuschaffen. Es fehle dazu eine Kosten-Nutzen-Abschätzung. Dabei gebe esInstitute in Deutschland, die das berechnen könnten, argumentierte Mainzer.

Statt die Lizenzschranke abzuschaffen, sollte die Politikseiner Ansicht nach besser "bestehende Lücken gezielt schließen". Dasgelte insbesondere mit Blick auf US-Unternehmen. Für die beidenNichtregierungsorganisationen ist "die von der G7 im Juni 2025 vereinbarteAusnahme für US-Konzerne von der Mindeststeuer (Side-by-Side) ein fatalesZeichen der Unterwerfung unter die Trumpsche US-Politik", wie sie in ihrerschriftlichen Stellungnahme schreiben.

Dagegen sieht der Sachverständige Dirk Nolte eine möglicheAbschaffung der Lizenzschranke weniger kritisch. Es gebe sehr wenige Fälle, beidenen diese zur Anwendung gekommen sei. Nolte sprach von einer kleinen Zahl anFällen, die "mit sehr viel Aufwand" nachzuprüfen seien. Deshalb sei dieAbschaffung der Lizenzschranke "vertretbar und begrüßenswert".

Deutscher Bundestag, PM vom 03.11.2025

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