Fondsrisikobegrenzungsgesetz: Entwurf veröffentlicht
Pflegeeinrichtungen: Heranziehung zu so genanntem Umlageverfahren rechtmäßig
Genossenschaftswohnung: Mietminderung ist steuerpflichtig
Gewinnausschüttungen bzw. Dividenden aus Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften stellen steuerpflichtige Kapitalerträge dar.
Wird einem Mitglied für den Erwerb zusätzlicher Genossenschaftsanteile ein Mietnachlass auf das monatlich zu entrichtende Nutzungsentgelt anstelle einer Dividende gewährt, und entspricht dieser Nachlass der Höhe nach der Dividende, die auf einen dividendenberechtigten Anteil entfällt, so ist auch dieser Vorteil entsprechend § 20 Abs. 3 EStG als Kapitalertrag steuerpflichtig.
Der Bundesfinanzhof begründet diese Steuerpflicht damit, dass der Mietnachlass infolge des freiwilligen Erwerbs zusätzlicher Geschäftsanteile wirtschaftlich an die Stelle der steuerpflichtigen Gewinnausschüttung tritt. Die steuerliche Behandlung der unterbliebenen Gewinnausschüttung bei der Genossenschaft selbst war für die Entscheidung des BFH unerheblich.
BFH-Urteil vom 22.10.2024, VIII R 23/21