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Fremdbesitzverbot: Steuerberaterkammer drängt auf Rechtssicherheit

06.02.2026

In der Debatte um das Fremdbesitzverbot fordert dieBundessteuerberaterkammer (BStBK) Rechtssicherheit. Die Delegierten der 112.Bundeskammerversammlung hätten im September 2025 den Erhalt desFremdbesitzverbots mit einer einstimmigen Resolution bekräftigt. Entgegendiesem eindeutigen Votum des BStBK-Spitzengremiums habe der Gesetzgeber bei denKabinettsabtimmungen zum neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes bislang nichtdie notwendige Rechtssicherheit geschaffen.

Aus der einstimmigen Resolution der Bundeskammerversammlungfolge ein klarer Auftrag an das Präsidium, weiter alle Anstrengungen zuunternehmen, um das Fremdbesitzverbot zu schützen. Das weitere Vorgehen müsse entsprechendeng mit den Steuerberaterkammern abgestimmt werden, um so gemeinsames Handelnzu koordinieren.

Das Präsidium der BStBK stehe nun bei den bevorstehendenSitzungen vor der Herausforderung, den Steuerberaterkammern Vorschläge zumweiteren Vorgehen vorzustellen und eine offene Diskussion über strategischeOptionen zu ermöglichen. Obwohl es um Klarheit in der Sache geht, stehe Dialogimmer im Vordergrund. Ein offener Austausch, in dem auch andere Meinungenauftauchen können. Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass bereits der bloßeAnschein von Interessenkollisionen ausgeschlossen wird.

Diese Situation habe, so die BStBK, vor dem Hintergrund,dass der Präsident der Steuerberaterkammer Sachsen und frühere Vizepräsidentder BStBK, Dirk Rose, seinen Kanzleianteil an das Private-Equity-geführteKanzleinetzwerk Afileon verkauft hat und dort im Partners Council tätig ist,eine besondere Bedeutung. Er habe sein Amt bereits vor dem Verkauf niedergelegt,um einer möglichen Interessenkollision vorzubeugen. Gesprächsformate, die derunbefangenen strategischen Willensbildung zum Fremdbesitzverbot dienen, könntendaher in dieser Konstellation nicht unter Beteiligung eines Vertreters desAfileon-Councils stattfinden. Das, so die BStBK, sei der Unabhängigkeit desMeinungsbildungsprozesses geschuldet.

Die BStBK habe sich daher, gemeinsam mit derSteuerberaterkammer Sachsen, auf ein Vorgehen im Hinblick auf die bevorstehendeSitzungsteilnahme verständigt. Dieses Vorgehen stelle zweierlei sicher: dieEinbindung der Steuerberaterkammern in den Abstimmungsprozess und zugleich denklaren Ausschluss von Interessenkollisionen beim Fremdbesitzverbot.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 04.02.2026

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