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Fachanwaltstitel: Anwaltverein für mehr Zeit für praktische Fallbearbeitung

23.05.2025

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich für eine Reform im Rahmen der Fachanwaltschaft aus – und will das auf der Satzungsversammlung am 26.05.2025 in die Wege leiten. Konkret geht es ihm um die Verlängerung des Nachweiszeitraums für die praktische Fallbearbeitung von drei auf fünf Jahre.

Ein Fachanwaltstitel erfordert nach der Fachanwaltsordnung (FAO) neben theoretischen Kenntnissen und entsprechenden Prüfungsleistungen auch die Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen innerhalb eines Regelzeitraumes von drei Jahren. Mit Blick auf die moderne, flexiblere Ausgestaltung der anwaltlichen Berufsausübung – Teilzeitmodelle, familiär bedingte Auszeiten – und allgemein gesunkene Fallzahlen hält der DAV diese Frist für nicht mehr zeitgemäß.

Aber nicht nur veränderte Lebens- und Berufsrealitäten stritten für eine Verlängerung, sondern auch die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern: Dies sei ein bedeutsamer Faktor des Phänomens, dass Rechtsanwältinnen seltener Fachanwaltstitel erwerben, meint der DAV. Durch eine Verlängerung könne man hier positiv gegensteuern.

"Wir haben zum einen gesellschaftlich akzeptierte Unterbrechungen – mittlerweile für alle Geschlechter – wenn Nachwuchs oder Pflege ansteht", sagte Thomas Gasteyer, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Berufsrecht. In der Lebenswirklichkeit bleibe der deutlich überwiegende Teil der unsichtbaren und unbezahlten Arbeit aber an Frauen hängen. Erwerbstätigkeit finde folglich häufiger in Teilzeit statt. Und selbst bei Vollzeittätigkeit bleibe durch die Mehrfachbelastung bei den weiblichen Berufsträgerinnen deutlich weniger Luft für berufliche Extras.

Denn obwohl Rechtsanwältinnen weitaus häufiger als ihre männlichen Kollegen in kleinen und mittleren Kanzleien tätig sind, in denen Fachanwaltstitel besonders oft vorkommen, seien sie bei den Fachanwaltschaften weiterhin unterrepräsentiert. Die bestehenden Härtefallregelungen reichten offenbar nicht aus, um dies auszugleichen.

Der DAV hält eine Verlängerung von drei auf fünf Jahre für sinnvoll und sachgerecht. "Das verschafft den Betroffenen mehr Luft und senkt die Zugangshindernisse. Wir gehen auch nicht davon aus, dass der Maximalzeitraum von allen ausgenutzt wird, denn am Ende haben die Kolleginnen und Kollegen ja ein wirtschaftliches Interesse daran, schnellstmöglich die Fachanwaltschaft zu erwerben", so Gasteyer.

Ein Qualitätsverlust ist nach Überzeugung des DAV durch die Verlängerung des Nachweiszeitraumes nicht zu befürchten: Die Gesamtzahl der nachzuweisenden Fälle bleibe gleich; und die Erinnerungen und Erfahrungen seien auch nach fünf Jahren noch hinreichend präsent.

Die Verlängerung in besonderen Fällen (§ 5 Absatz 3 Fachanwaltsordnung – FAO) solle als Härtefallklausel daneben bestehen bleiben. Die grundsätzliche Verlängerung des Nachweiszeitraums hätte aber für die Kammern den Vorteil, dass sich die besondere Prüfung von Härtefällen in vielen Fällen erübrigte.

Die Satzungsversammlung ist Satzungsgeber für die FAO. Die Sitzung findet am 26.05.2025 in Berlin statt.

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