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EuGH soll entscheiden: Sind "Scraps" Rauchtabak?

07.03.2025

Unter "Scraps" versteht man Nebenprodukte bei der Tabakherstellung. Fraglich ist, ob diese unter den Begriff "Tabak, der sich (…) zum Rauchen eignet" im Sinne des Artikels 5 Absatz 1a der Tabaksteuer-Richtlinie fallen. Das soll jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat.

Der BGH möchte wissen, ob eine Eignung im Sinne von "Tabak, der sich (…) zum Rauchen eignet" nur für Waren gegeben ist, die nach der Verkehrsauffassung geraucht werden.

Zudem möge der EuGH klären, ob der der Begriff "ohne weitere industrielle Bearbeitung" in Artikel 5 Absatz 1a der Tabaksteuer-Richtlinie dahingehend auszulegen ist, dass auch komplexere Methoden, die von Konsumenten aber zu Hause durchgeführt werden können, darunter zu subsumieren sind.

Bundesfinanzhof, EuGH-Vorlage vom 17.09.2024, VII R 42/20

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