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ETACA: Neue Pilotverfahren im April

10.02.2026

Nach aktuellen Abstimmungen auf EU-Ebene werdenneue ETACA-Pilotverfahren jetzt voraussichtlich im April 2026 beginnen.Unternehmen, die sich für eine Teilnahme interessieren, könnten sich deshalbnoch bis Ende März 2026 melden, teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)mit.

Bei ETACA handelt es sich um ein neues freiwilliges Programmfür europäische multinationale Unternehmensgruppen und europäischeSteuerverwaltungen. Mit dem "European Trust and Cooperation Approach"(ETACA) soll ein EU-weiter Rahmen zur Verfügung gestellt werden, innerhalbdessen Steuerverwaltungen mehrerer europäischer Staaten im Dialog mit einerteilnehmenden multinationalen Unternehmensgruppe eine Risikobewertung("High-level Risk Assessment") hinsichtlich der für die Besteuerungrelevanten Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe vornehmen können.

Das präventive gemeinsame Vorgehen und der Dialog sollen denUnternehmen helfen, Befolgungskosten zu reduzieren und Doppelbesteuerung zuvermeiden. Nach ersten Pilotverfahren ab Ende 2021/Anfang 2022 wurde inzwischenim Juli 2025 eine überarbeitete Fassung der "ETACA Guidelines"vorgelegt – und neue Pilotverfahren sollen nach aktuellem Stand voraussichtlichim April 2026 beginnen, wie das BZSt jetzt mitteilt.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 09.02.2026

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