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Elektronische Aufzeichnungssysteme: Mitteilungspflicht

08.07.2025

Die Mitteilung von Kassen-(Systemen) nach § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, ist bis zum 31.07.2025 an das zuständige Finanzamt zu erstatten. Ebenso besteht eine grundsätzliche Mitteilungsverpflichtung für Taxameter und Wegstreckenzähler. Hierauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hin.

Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit stehe über das Programm "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle seit Anfang 2025 zur Verfügung.

Wie das LfSt weiter mitteilt, hat das Bundesfinanzministerium zur Mitteilungsverpflichtung eine Ausfüllanleitung veröffentlicht (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=3).

Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 27.06.2025

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