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Einfaches Bauen: Gebäudetyp E auf den Weg gebracht

21.11.2025

Der Gebäudetyp Esoll das Bauen in Deutschland einfacher, günstiger und schneller machen. Bundesjustizministeriumund Bundesbauministerium haben nun gemeinsam ein Eckpunktepapier vorgelegt, aufdessen Grundlage dieser Gebäudetyp etabliert werden soll.

"DerGebäudetyp E ist ein bisschen wie Baupreisbremse und Bauturbo in einem",sagte Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD). Bislang werde inDeutschland fast immer nach dem Goldstandard gebaut. Dabei gehe gutes undsicheres Wohnen oft auch günstiger. Nicht jeder brauche die fünfte Steckdose imWohnzimmer. "Mit dem Gebäudetyp-E-Vertrag wollen wir einen praktikablenWeg eröffnen, auf hohe Baustandards zu verzichten – wenn alle Vertragsparteiendas wollen."

Der Gebäudetyp Estehe für einfaches bedarfsgerechtes Bauen. Zumeist würden mit diesemSchlagwort Neubauprojekte bezeichnet, bei denen durch einfaches und innovativesBauen Kosteneinsparungen erzielt werden, ohne dass dabei die Wohnqualitätleidet. Das könne beispielsweise die Konstruktion und Technik betreffen, aberauch den Verzicht auf Komfortstandards bei der Ausstattung bedeuten. Einkonkreter Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften sei hingegennicht gemeint. Der Gebäudetyp E sei sowohl beim Neubau als auch beim Bauen imGebäudebestand möglich.

Die Eckpunkte desJustiz- und des Bauministeriums sehen zunächst die Schaffung einesGebäudetyp-E-Vertrags vor. Damit soll eine einfache und bürokratiearmeMöglichkeit eröffnet werden, einen Gebäudetyp-E-Vertrag zu schließen. DerVertrag soll ermöglichen, rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren.Dabei soll an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden. Inden Bereichen, in denen die technischen Baubestimmungen der Länder keineRegelungen vorsehen, soll nur ein einfacher Standard geschuldet sein. EineAbweichung von den anerkannten Regeln der Technik soll nicht mehr stets zueinem Mangel führen. Der Verbraucherschutz soll dabei gewährleistet bleiben.Wenn die Bauparteien keinen Gebäudetyp-E-Vertrag schließen, bleibt es bei den üblichenStandards.

Weiter soll derGebäudetyp E in der Planungs- und Baupraxis etabliert werden. Dazu sollen diegeplanten zivilrechtlichen Regelungen mit einer Vielzahl von Maßnahmenbegleitet werden. Insbesondere sollen vorhandene Erkenntnisse nutzbar gemachtund das Wissen über den Gebäudetyp E noch weiter verbreitet werden. Beispielsweisesollen Ergebnisse bisheriger Pilotprojekte ausgewertet und derFachöffentlichkeit zugänglich gemacht, und es soll eine Best-Practice-Sammlung,einschließlich Verträgen, erarbeitet werden.

In einem nächstenSchritt soll ein Austausch über die Eckpunkte mit Ländern, Fachkreisen undVerbänden stattfinden. Auf der Grundlage dieser Gespräche sollen anschließendpraxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitetwerden.

Bundesjustizministerium,PM vom 20.11.2025

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