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Einfacher beschaffen, schneller bauen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf
Bund, Länder und Kommunen vergeben Aufträge in Milliardenhöhe, beispielsweise um Schulen oder Straßen in Schuss zu halten. Manche Vergaberegeln verlangsamen das Verfahren. Das Kabinett hat nun den Entwurf eines neuen Vergabebeschleunigungsgesetzes beschlossen.
Ziel des Gesetzes ist es, das nationale Vergaberecht einfacher, flexibler, schneller und digitaler zu gestalten – und das für die gesamte öffentliche Beschaffung in Deutschland. Das soll die Vergabestellen und die Unternehmen entlasten. Für Unternehmen werde es einfacher und attraktiver, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben.
Zudem erhöhe das Gesetz die so genannte Direktauftragswertgrenze auf 50.000 Euro für öffentliche Aufträge des Bundes – das führt laut Regierung zu weniger Verfahren. Denn bis zu diesem Auftragswert müsse dann kein Vergabeverfahren, ein Bieterverfahren zwischen mehreren Unternehmen, gestartet werden. Das spare Kosten und Zeit.
Der Gesetzentwurf halte am allgemeinen Losgrundsatz fest, weil es gut für den Mittelstand ist und durch mehr Ausschreibungen auch mehr Unternehmen von den öffentlichen Aufträgen profitieren. Der Grundsatz bedeute aber auch, dass viele Leistungen einzeln ausgeschrieben und vergeben werden müssen, auch wenn sie zusammengehören. Das führt laut Regierung zu aufwändigeren und langwierigeren Verfahren, als wenn solche Leistungen auch zusammengefasst vergeben werden dürften.
Wo nun besondere Schnelligkeit gefragt ist – beispielsweise bei den Infrastrukturvorhaben des Sondervermögens oder den Bedarfen von Sicherheitsbehörden für die zivil-militärische Verteidigung – genüge deshalb zukünftig unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Gesamtvergabe. Für den Sicherheitsbereich könnten solche Ausnahmen bis 2030 gemacht werden.
Der Gesetzentwurf enthält auch die Grundlage für eine Verordnung, um Leitmärkte für klimafreundliche Produkte rechtlich zu verankern.
Zudem sorge er für weniger Nachweispflichten, stärke Eigenerklärungen der Unternehmen, beschleunige Nachprüfungsverfahren und erlaube mehr elektronische Kommunikation in den Verfahren.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
Bundesregierung, PM vom 06.08.2025