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E-Auto-Prämie: Nur für europäische Modelle?

24.03.2026

Die Bundesregierung will den Umstieg vom Verbrenner aufElektroautos mit staatlichem Geld voranbringen und plant, ab Mai eine Prämieauszuzahlen. Doch neue EU-Regeln könnten das Förderprogramm in naher Zukunfteinschränken, warnt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Für Käufer, die mit demstaatlichen Zuschuss kalkulieren, laufe damit die Zeit.

Die aktuelle Prämie betrage bis zu 6.000 Euro beim Kauf oderLeasing eines Neuwagens für Privatkunden. Gefördert würden Fahrzeuge der KlasseM1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mitRange-Extender – Reichweitenverlängerung auf Verbrennerbasis – oder mitPlug-in-Hybrid-Antrieb. Im Gegenzug werde eine Haltedauer von mindestens 36Monaten verlangt.

Die Basisförderung variiere einkommensabhängig zwischen3.000 und 5.000 Euro und ende bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro beziehungsweise90.000 Euro mit zwei Kindern unter 18 Jahren. Für das erste und zweite Kind gebees jeweils 500 Euro, sodass die Fördersumme für rein elektrische Autos auf biszu 6.000 Euro steigen könne. Für förderfähige Plug-in-Hybride oder E-Fahrzeugemit Range Extender gebe es eine etwas geringere Prämie. Die Grundprämie liegebei 1.500 bis 3.500 Euro zuzüglich Kinderprämie, sodass die maximaleFördersumme 4.500 betrage.

Wer heute seinen Neuwagen ab Werk bestellt, müsse aber miteiner gewissen Unsicherheit leben. Denn für die Prämie sei nicht das Datum desKaufvertrags, sondern der Zulassung relevant. Angesichts von Lieferzeiten vonbis zu zwölf Monaten je nach Hersteller und Modell könnten bis dahin andereRegeln gelten, so die Lohnsteuerhilfe. Der Grund dafür liege in Brüssel. Dortarbeite die EU-Kommission am so genannten Industrial Accelerator Act, dernationale Subventionen an eine europäische Wertschöpfung koppeln solle. Genaudas könnte die deutsche Förderung in ihrer jetzigen Form ausbremsen, denn derProduktionsstandort eines Fahrzeugs spiele bisher keine Rolle.

Laut Lohnsteuerhilfe betont die Bundesregierung auf ihrerWebsite, dass das EU-Gesetzgebungsverfahren jedoch einen "geraumen«, abernicht näher definierten Zeitraum in Anspruch nehmen dürfte. Bis dahin soll dasFörderprogramm der Bundesregierung umgesetzt werden. Erst nach demInkrafttreten des EU-Gesetzes müssten die nationalen Zuschüsse verbindlichangepasst werden. Allerdings erwähne die Bundesregierung einschränkend, dassdie Aufnahme der EU-Präferenzen schon vorher geprüft und in das Förderprogrammintegriert werden soll. Die Regeln, die heute gelten, könnten also morgenanders aussehen.

Gerade viele der derzeit verfügbaren und kostengünstigenE-Autos erfüllten das Kriterium «Made in Europe« nicht und stammten aus Asien,fährt die Lohnsteuerhilfe fort. Selbst Fahrzeuge europäischer Marken enthieltenin der Regel Batterien, Rohstoffe oder Elektronikkomponenten aus China. In derFolge wären diese Modelle nicht mehr oder nur in geringerem Maße förderfähig,obwohl sie derzeit unter die Förderkriterien fallen. Wer sich für einasiatisches Fahrzeug entscheidet, könne also mittelfristig nicht sicher sein.Sollte die Prämie abgeändert werden, müssten die Kunden im Zweifel die vollenKosten tragen.

Das sei für Verbraucher heikel. Denn die Förderung erfolge rückwirkend.Wer seit Januar 2026 ein förderfähiges E-Auto angeschafft hat, könnevoraussichtlich ab Mai die Förderung über ein Online-Portal desBundesumweltministeriums beantragen. Ab dem Zeitpunkt der Kfz-Zulassung hättenKäufer dafür maximal zwölf Monate Zeit. Dem Antrag seien eine Kopie des Kauf-oder Leasingvertrags, der Fahrzeugschein als Nachweis der Erstzulassung desFahrzeugs und zwei Einkommensteuerbescheide beizufügen.

Die letzten beiden Einkommensteuerbescheide, die maximaldrei Jahre alt sein dürfen, dienten dazu, das zu versteuerndeHaushaltseinkommen nachzuweisen. Ist die Einkommensteuererklärung für das Jahr2025 noch nicht erstellt, seien es die Steuerbescheide der Jahre 2023 und 2024."Wer die Förderung zeitnah in Anspruch nehmen möchte, muss im Zweifelsfallnoch rasch die Steuererklärungen für diese beiden Jahre nachträglicheinreichen, damit es zu keinen Verzögerungen kommt", erklärt TobiasGerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Bei Rentnern, die nichtsteuerpflichtig sind, werde eine Rentenbescheinigung ersatzweise akzeptiert.

Wer bei seiner Entscheidung bezüglich des Kfz-Modells nichteingeschränkt sein möchte, sollte rasch handeln, rät die Lohnsteuerhilfe. Dabeisei entweder auf bereits lieferbare Fahrzeuge zurückzugreifen oder darauf zuachten, dass die Lieferzeiten nicht zu lang sind. Damit sei das Risiko begrenztund die Prämie könne bis zu dem Zeitpunkt, bis die EU-Regelung in Kraft trittund die Aktualisierung der Förderung durch ist, genutzt werden. Es sei davonauszugehen, dass das noch mehrere Monate andauert. Danach gelte dieaktualisierte Förderung voraussichtlich nur mehr für rein europäischeFahrzeuge, die meist teurer in der Anschaffung sind. Alternativ könne dann aufein gebrauchtes E-Fahrzeug zurückgegriffen werden, dessen Kaufpreis zwarniedriger ist, der aber bislang noch nicht staatlich subventioniert wird.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 17.03.2026

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