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DBA-Frankreich: Neue Konsultationsvereinbarung zur Anwendung des Kassenstaatsprinzips
In Bezug auf die Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Absatz 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich (DBA-Frankreich) bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden, haben die zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten eine Konsultationsvereinbarung unterzeichnet. Diese stützt sich auf Artikel 25 Absatz 3 Satz 1 DBA-Frankreich.
Die Konsultationsvereinbarung, die auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium) als pdf-Datei verfügbar ist, findet auf alle offenen Fälle Anwendung.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 19.05.2025, IV B 2 - S 1301-FRA/01040/002/106