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Containerbaumschulen: Regierung gegen Entlastung

04.11.2025

Die Bundesregierung lehnt es ab, so genannteContainerbaumschulen in die Senkung der Energiesteuer für land- undforstwirtschaftliche Betriebe einzubeziehen.

Eine Einbeziehung dieser Betriebe hatte der Bundesrat inseiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drs. 21/2468) vorgelegtenStellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhavenund zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 21/1975) verlangt, weilContainerbaumschulen integraler Bestandteil der land- und gartenbaulichenProduktion seien. Ihre Tätigkeit sei der klassischen Landwirtschaft inmehrfacher Hinsicht gleichzustellen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, dieEnergiesteuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ("Agrardiesel")laufe eigentlich zum 31.12.2025 aus. Der Koalitionsvertrag sehe aber dievollständige Wiedereinführung der bisherigen Regelung vor. Eine zusätzlicheAusweitung der Energiesteuerentlastung sei nicht beabsichtigt.

Bislang würden nur land- und forstwirtschaftliche Betriebebegünstigt, die durch Bodenbewirtschaftung pflanzliche oder tierischeErzeugnisse gewinnen. Bodenbewirtschaftung bedeute die planmäßige Nutzung dernatürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebendenPflanzen und Tieren. Demnach sei der Begriff "Boden" als ein Teil desErdbodens der Erdoberfläche zu verstehen. Da es sich bei denContainerkulturflächen um eine bodenunabhängige Anzucht von Gehölzen imFreiland in Containern oder Töpfen handele, sei dies nicht gegeben.

Deutscher Bundestag, PM vom 03.11.2025

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