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Bundesrechtsanwaltskammer fordert: Zugang zum Recht ins Grundgesetz aufzunehmen

22.09.2025

Die 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich in ihrer Sitzung am 19.09.2025 in Hannover einstimmig für eine Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz (GG) ausgesprochen und dies in einem Papier festgehalten.

Verteidigung und Durchsetzung der Rechte von Menschen würden weltweit schwieriger, auch in – vermeintlich – etablierten Demokratien. Demokratische Wahlen allein stellten keine ausreichende Sicherung gegen staatliche Eingriffe in die Möglichkeit mehr dar, sich in allen rechtlichen Angelegenheiten unabhängigen anwaltlichen Beistands bedienen zu können, meint die BRAK. Deshalb hält sie es für "dringend geboten", das Recht auf eine unabhängige anwaltliche Unterstützung beim Zugang zum Recht im GG zu verankern.

Dabei sollte die verfassungsrechtliche Gewährleistung bei demjenigen anknüpfen, der Rechtsrat sucht. Die BRAK schlägt vor, Artikel 19 GG "zeitnah" durch einen Absatz 5 wie folgt zu ergänzen: "Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen."

Ihre Forderung will die BRAK nun an die rechtspolitischen Sprecher der Fraktionen, den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sowie an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herantragen.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 19.09.2025

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