Steuerberater: Muss beSt auch in eigenen Angelegenheiten nutzen
Bondstripping im Betriebsvermögen: Gestaltungsmissbrauch angenommen
Betriebsstättenbegriff: Finanzministerium plant nähere Erläuterung
Mit BMF-Schreiben vom 13.02.2026 hat dasBundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zu denGrundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründungim innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht an bestimmte Verbändeversandt.
Hintergrund: Für die Anwendung einer Reihe vonertragsteuerlichen Vorschriften des nationalen und internationalen Steuerrechtsist das Bestehen einer Betriebsstätte nach § 12 Abgabenordnung eineTatbestandsvoraussetzung. In dem Entwurf seines Schreibens erläutert das BMF näher,unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsstätte begründet wird.
Die Verbände, an die das Schreiben versendet wurde, und die interessierteFachöffentlichkeit können jetzt bis zum 13.03.2026 zu dem Entwurf Stellungnehmen (per E-Mail an [email protected]).Der Entwurf des Schreibens steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de)als pdf-Datei zum Download bereit.
Bundesfinanzministerium, PM vom 13.02.2026 zum Entwurf einesSchreibens, IV B 2 - S 1301/01410/007/240