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Betriebsrat Fraport: Wahl ist abzubrechen
Die Wahl des Betriebsrats für den Gemeinschaftsbetrieb derFraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, der FRA-Vorfeldkontrolle GmbHund der Fraport Ground Services GmbH ist abzubrechen. Das hat das hessischeLandesarbeitsgericht (LAG) in einem Eilverfahren entschieden.
Die Wahl für circa 13.000 Arbeitnehmer des FrankfurterFlughafens sollte vom 04. bis 08.11.2025 stattfinden.
Grund für den Abbruch ist laut LAG der Umstand, dass durchden Wahlvorstand keine Wahlliste zugelassen wurde. Dass die Zulassung dieserWahlliste notwendig ist, hatte das LAG bereits am 27.10.2025 entschieden.
Die Entscheidung des LAG ist rechtskräftig. Eine Revisionzum Bundesarbeitsgericht ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzesnicht möglich.
Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss vom 04.11.2025, 16TaBVGa 118/25, rechtskräftig