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Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe: Regierung will Anpassungen
Der Bundestag soll Regelungen in derBundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und demSteuerberatungsgesetz vereinheitlichen. Er berät am 25.03.2026 denGesetzentwurf der Bundesregierung "zur Neuordnung aufsichtsrechtlicherVerfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich derrechtsberatenden Berufe" (BT-Drs. 21/4298).
Anschließend soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesenwerden. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsauschuss die Federführungübernehmen.
Ziel des Entwurfs ist es vor allem, Regelungen inverschiedenen Berufsgesetzen – unter anderem der Bundesrechtsanwaltsordnung,der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz – zu vereinheitlichenund zu modernisieren. Unter anderem soll die bislang nicht gesetzlich geregelte"missbilligende Belehrung", die von Berufskammern gegenüber ihrenMitgliedern ausgesprochen werden kann, neu gefasst werden. Künftig soll siedurch einen "rechtlichen Hinweis" ersetzt werden, dessen präventiverCharakter stärker hervorgehoben wird.
Außerdem soll geregelt werden, dass für Rechtsbehelfe gegenrechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwälteneinheitlich das Anwaltsgericht zuständig und die Verwaltungsgerichtsordnunganzuwenden ist. Vergleichbare Regelungen sollen in den anderen Berufsordnungenuntergebracht werden.
Der Entwurf enthält darüber hinaus etliche weitereAnpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe. So geht es unteranderem um Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien, Änderungen beim ZentralenVorsorgeregister sowie um Klarstellungen im Rechtsdienstleistungsgesetz.Insgesamt soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben.
Deutscher Bundestag, PM vom 20.03.2026