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Bemessungsgrundlage: Minderung durch Herstellerrabatte auf Arzneimittel

19.02.2026

Die Bemessungsgrundlage der Arzneimittellieferungen vonpharmazeutischen Unternehmen an eine Apotheke ist um die später an zentraleAbrechnungsstellen der Apotheken oder Unternehmen der privatenKrankenversicherung gezahlten Abschläge nach § 130a Abs. 1 desSozialgesetzbuches V und § 1 des Gesetzes über Rabatte von Arzneimitteln zumindern. Das ist in der Rechtsprechung geklärt.

Ebenso geklärt ist laut Bundesfinanzhof weitgehend, dass derAbschlag zur Ermittlung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage ineinen Entgelt- und einen Umsatzsteueranteil aufzuteilen ist.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 14.01.2026, V B71/24

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