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Anwaltsnotariat: Berufsrecht soll flexibler werden
Die Bundesregierung will das Berufsrecht desAnwaltsnotariats flexibler gestalten. Sie hat einen Gesetzentwurf vorgelegt,mit dem das Anwaltsnotariat gefördert und modernisiert werden soll (BT-Drs.21/5441).
Die Neuregelung soll den Zugang zum Anwaltsnotarberuf fürjüngere Generationen von Bewerbern erleichtert und besser an deren Bedürfnisseanpassen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung derVereinbarkeit von Beruf und Familie einschließlich Pflege. Zudem sieht derEntwurf eine Verlängerung der Amtszeit auch über das 70. Lebensjahr hinaus vor.
Um einen leichteren Berufszugang zu ermöglichen und dieVereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern, plant dieBundesregierung unter anderem, die Zulassung zur notariellen Fachprüfung zuerleichtern, indem die dreijährige Zulassungsfrist für interessierteRechtsanwälte entfällt. Künftig soll die notarielle Fachprüfung direkt imAnschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden können. Es soll auchmöglich werden, die notarielle Fachprüfung ein zweites Mal zu wiederholen, umden Druck auf die Bewerber zu verringern.
Die örtliche Wartezeit soll von drei auf zwei Jahre verkürztwerden, um den Einstieg in den Anwaltsnotarberuf zu beschleunigen. Die Zeitenvon Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit sollen künftig innerhalb dergesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeitgewertet werden. Dies soll insbesondere Frauen ermutigen, den Notarberuf zuergreifen.
Bezüglich der Fortbildungspflicht nach dem Ablegen dernotariellen Fachprüfung soll es künftig ausreichen, wenn alleFortbildungsstunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet wurden. Es sollnicht mehr nötig sein, sie zwingend in dem Kalenderjahr, in dem sie angefallensind, abgeleistet zu haben.
Deutscher Bundestag, PM vom 20.04.2026