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Anpassung des Mindeststeuergesetzes: Gesetzentwurf steht zur Abstimmung

10.11.2025

Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung desMindeststeuergesetzes (BT-Drs. 21/1865) stimmt der Bundestag am 13.11.2025 ab.Den Abgeordneten wird dann eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sowieein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung desBundestages vorliegen.

Abgestimmt wird auch über einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mit dem Titel "Steuergestaltung verhindern – Mindeststeuerstärken" (BT-Drs. 21/2245). Auch dazu wird eine Beschlussempfehlung desFinanzausschusses erwartet.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung dieVerwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalenMindestbesteuerung von Unternehmen in deutsches Recht umsetzen. "Einewesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern imRahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrundVerrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oderMindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind", heißt es in dem Entwurf.Daneben sollten als Begleitmaßnahmen insbesondere einzelneAnti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf daserforderliche Maß zurückgeführt werden.

Nach dem Antrag der Grünen soll die Bundesregierung sich aufinternationaler und auf EU-Ebene für die globale Mindeststeuer einsetzen.Außerdem wird verlangt, die internationale Steuerkooperation und Infrastrukturzur Erfassung von Vermögen und den Austausch von Bankdaten weiter zu verbessern.Nach Angaben der Fraktion entgehen den öffentlichen Kassen durch Steuertricksvon Konzernen jährlich Milliardeneinnahmen. So würden beispielsweise durchkomplexe Unternehmenskonstrukte legale Schlupflöcher und Besteuerungsunterschiedezwischen Ländern ausgenutzt. Beispielhaft für die Tragweite aggressiverSteuergestaltungen großer Konzerne seien die reichsten UnternehmenseignerDeutschlands, die durch Steuergestaltungen heute effektiv 30 Prozent Steuernauf ihre Einkünfte zahlen würden und damit nur noch die Hälfte im Vergleich zu1996.

Außerdem fordern die Grünen, an den aktuell bestehendenRegeln zur so genannten Lizenzschranke festzuhalten. Der von derBundesregierung geplante Wegfall sei falsch. "Faktisch macht dies den Wegfür Unternehmen frei, Lizenz- und Markenrechte an Tochtergesellschaften imAusland zu vergeben. Die Steuerersparnis, die durch eine geringere Besteuerungim Ausland entsteht, kommt somit den Profiten von Unternehmen zustande, diesich an der Nutzung von Steuertricks orientieren", heißt es in dem Antrag.Dies führe auch zu einem Anreiz zusätzlicher Wertschöpfung im Ausland.

Deutscher Bundestag, PM vom 07.11.2025

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